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30.01.2008

Keine Polizeistunde

Sonderverordnung zur Euro 2008…

Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die Durchführung der Fussball-EM eine zeitlich befristete Verordnung erlassen. Zu den Kernpunkten gehören längere Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Detailhandel sowie ein Mehrweg- und Pfandsystem in Fanzonen, entlang des Fanboulevards und im Stadion.

Aussergewöhnliche Ereignisse erfordern besondere Vorbereitung. Das mag sich der Regierungsrat gesagt haben, als er spezifische Rahmenbedingungen für die Durchführung des Grossanlasses Euro 2008 schuf. Die Sonderverordnung geht anderen Regelungen auf derselben Rechtsetzungsstufe vor und soll helfen, Verfahren zu vereinfachen, Risiken zu minimieren, Abfall zu vermeiden und Möglichkeiten für das ansässige Gewerbe zu schaffen.

Während der Europameisterschaft können Restaurationsbetriebe durchgehend geöffnet bleiben. Die Aussenbereiche dürfen bis 2 Uhr offen halten und von 14 bis 24 Uhr beschallt werden. TV-Übertragungen im Freien sind möglich. Das ändert nichts an der Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, wonach Lärm nicht erheblich stören darf. Bei dessen Beurteilung soll jedoch berücksichtigt werden, dass es sich um ein einmaliges Ereignis von grossem öffentlichem Interesse handelt. Die verlängerten Öffnungszeiten werden dazu beitragen, dass sich das Publikum nach Schliessung der offiziellen Fanzonen verteilt, was Emissionen verringert.

In den Fanzonen, bei anderen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sowie in einem Perimeter rund um den Fanboulevard dürfen Getränke nur in bepfandeten Mehrwegbechern oder in PET-Flaschen mit Pfandchips (CHF 2) ausgeschenkt werden. Betreiber von Take-Aways und Aussenbars stehen vor erheblichen Umsetzungsproblemen. Wenigstens ist im Rahmen von festen Gastronomiebestuhlungen der Ausschank in Gläsern und Tassen weiterhin möglich, wenn die Wirte dafür sorgen, dass keine Behältnisse aus diesem Bereich heraus getragen werden. An Spieltagen und am jeweiligen Vortag dürfen für den Konsum auf öffentlichem Grund keine Glasflaschen verkauft werden.

Gleichzeitig legt die Verordnung fest, dass innerhalb des Stadions Mehrwegbecher eingesetzt werden müssen. Weitere Bestimmungen zur Abfallvermeidung betreffen den Verkauf von Nahrungsmitteln und die Verteilung von Druckerzeugnissen. Nahrungsmittel dürfen in den offiziellen Fanzonen, im Perimeter des Fanboulevards, im und um das Stadion nur in minimierter Verpackung abgegeben werden.

Der öffentliche Raum soll auch während der Euro im bisherigen Rahmen und zum bisherigen Zweck genutzt werden können. Die vom Kanton oder von der UEFA durchgeführten Anlässe müssen nicht öffentlich aufgelegt werden. Gleichzeitig ist festgelegt, dass sie nicht an die Kontingente der Bespielungspläne angerechnet werden.

Für den Detailhandel besteht die Möglichkeit, an allen Wochentagen bis Mitternacht (am Sonntag ab 12 Uhr) geöffnet zu haben. Damit kann den Besuchern ein optimaler Service geboten werden. Die Öffnungszeiten für Märkte werden hingegen nicht verändert. Zur Beurteilung von provisorischen Einrichtungen und Reklamen während der Euro wird eine Sonderkommission eingesetzt, die im Meldeverfahren die Rolle einer Fachstelle übernimmt. Bauvorhaben müssen beim Bauinspektorat oder bei der Allmendverwaltung eingegeben werden.


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