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11.11.2020
Schweizer Hoteliers gewinnen Preishoheit zurück
Bundesrat will Preisparitätsklauseln per Gesetz verbieten
Online-Buchungsplattformen soll es verboten werden, den Beherbergungsbetrieben Preisvorschriften zu machen. Der Bundesrat will das Verbot von Preisbindungsklauseln in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festschreiben.
Der Bundesrat setzt die 2017 angenommene Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» des Solothurner CVP-Ständerats Pirmin Bischof um. Er hat ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des UWG eröffnet.
Mit einer neuen Regelung im UWG soll erreicht werden, dass die Hotels in ihrer Preisgestaltung frei sind. Es soll ihnen ermöglicht werden, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern. Ein Verbot der sogenannten «engen Paritätsklauseln» wird den bisher klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern in Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und anderen Ländern beseitigen.
Der neue Gesetzesartikel betrifft nur Zivilrecht und ohne strafrechtliche Sanktion. Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich die Klageberechtigen zur Wehr setzen. Dazu gehören primär die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Stehen Kollektivinteressen auf dem Spiel, kann auch der Bund klagen.
Was sind Preisbindungsklauseln?
Bei «engen Preisparitätsklauseln» verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb gegenüber einer Online-Buchungsplattform, auf seiner eigenen Webseite keinen tieferen Preis zu fordern. Bei weiten Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb, auf keinem anderen Vertriebskanal, auch nicht per Mail oder am Telefon, einen tieferen Preis anzubieten.
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Dossiers: Hotellerie | Kartelle | Onlinevertrieb
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