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Wirteverband Basel-Stadt

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16.12.2020

Der Schaden steigt und steigt

Doch der verlängerte Lockdown hat nicht nur Nachteile

Die Restaurants und Bars in Basel-Stadt bleiben bis und mit 22. Januar 2021 geschlossen. Das ist sehr traurig. Es hat aber nebst schwerwiegenden Nachteilen auch gewisse Vorteile.

1. Jetzt herrscht bis und mit 22. Januar 2021 «Planungssicherheit». Natürlich hätten wir uns diese Sicherheit anders gewünscht, doch jetzt planen wir wenigstens keine Silvesterfeiern, die dann plötzlich doch nicht stattfinden dürfen. Ob und wie es dann Ende Januar weitergeht, kann leider niemand sagen.

2. Durch die behördliche Schliessung ist klar, dass die Mitarbeitenden bis zu 100 Prozent in die Kurzarbeit geschickt werden können. Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion können Corona-Erwerbsersatzentschädigungen erhalten. Zwar haben die Unternehmen die Pflicht, den Schaden zu mindern. Wer jedoch glaubhaft darlegen kann, dass Take-Away und Lieferungen ohne das Geschäft vor Ort nicht kostendeckend betrieben werden können, darf ganz schliessen.

3. Der erste Teil des kantonalen Lockdowns war schmerzhafter als die nun angekündigte Fortsetzung, zumal wir wegen des Bundes nur bis 19 Uhr hätten öffnen können. Zudem ist in der Stadt die Zeit nach Weihnachten für die meisten Betriebe weniger wichtig als das Geschäft in der Vorweihnachtszeit. Dieses haben wir schon verloren. Jetzt wächst der Schaden weiter an.

4. Der Regierungsrat hat angekündigt, das Solidarbürgschaftsprogramm wieder aufzulegen. Das ermöglicht rasch und unkompliziert Kredite bei der Hausbank. Kredite sind hilfreich, um die Zeit zu überbrücken, bis die Unterstützungsleistungen eintreffen. Sie sind weniger sinnvoll, wenn es lediglich darum geht, alte Schulden mit neuen zu ersetzen.

5. Der Basler Regierungsrat hat beschlossen, das kantonale Unterstützungsprogramm um gut 10 Millionen Franken aufzustocken. Dadurch werden auch weitere Mittel des Bundes frei, so dass insgesamt 74 Millionen Franken zur Verfügung stehen, wovon etwa 59 Millionen Franken für das Gastgewerbe reserviert sein dürften.

6. Trotz dieser hohen Summe klafft nach wie vor ein Riesenloch. In den 59 Millionen Franken sind aber Mittel aus der zweiten Bundestranche nicht enthalten, die gezielt für stark betroffene Branchen und Kantone eingesetzt werden sollen. Da gehören wir mit Bestimmtheit dazu. Wichtig: Die Gesuche um Unterstützung rasch einreichen!

7. Im besten Fall leistet die «Verlängerung der Massnahmen», wie der Gastro-Lockdown von den Behörden gerne beschönigend genannt wird, einen Beitrag zur Reduktion der Fall- und Hospitalisierungszahlen. Dann können wir gegen Ende Januar wieder öffnen. Wenn wir Glück haben, wird es warm, bevor die dritte Welle entsteht.

Wichtige Hinweise für alle gastgewerblichen Unternehmer in Basel-Stadt: Sie müssen unbedingt Unterstützung auf hilfe-hgt.bs.ch anfordern, selbst wenn Sie nicht alle Kriterien kumulativ erfüllen. Zudem ist es zwingend, die Instrumente der Kurzarbeit (awa.bs.ch) und des Corona-Erwerbsausfalls (gastrosocial.ch) zu nutzen. Reden Sie mit Ihrem Vermieter! Da Sie Ihr Lokal nicht zum angemieteten Zweck nutzen können, braucht es eine Herabsetzung der Miete.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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