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21.01.2021

Der Aargau beschliesst kantonale Fixkostenbeiträge

Einfache Berechnung, rasche Auszahlung, zusätzlich zur Härtefallhilfe

Der Kanton Aargau wird behördlich geschlossenen Betrieben – zusätzlich zu den Härtefallgeldern – sogenannte «Fixkostenbeiträge» auszahlen.

Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung ihren Betrieb schliessen mussten, können beim Kanton ein Gesuch für Soforthilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags an die Fixkosten stellen. Es muss sich dabei um Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz im Kanton Aargau handeln, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden, einen Mindestumsatz von 50'000 Franken erzielten und deren Lohnkosten hauptsächlich in der Schweiz anfallen.

Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die seit 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen von einer verordneten Schliessung betroffen waren. Ein Gesuch kann auch bei einer Teilschliessung gestellt werden, wenn der geschlossene Teil im Jahr 2019 mindestens 25 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachte.

Der Fixkostenbeitrag für die Schliessdauer vom 21. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021 bemisst sich nach dem branchenüblichen Fixkostenanteil am Gesamtaufwand 2019 des Unternehmens. Dieser Anteil richtet sich nach der Wertschöpfungsstatistik des Bundesamts für Statistik und beträgt je nach Wirtschaftszweig 10 bis 30 Prozent. Für die Gastronomie wurde ein Satz von 28.6 Prozent festgelegt, für den Detailhandel 16.3 Prozent. Der Maximalbeitrag beläuft sich auf 50'000 Franken pro Unternehmen und Monat.

Anträge können vom 25. Januar bis 30. April 2021 über die Website ag.ch/wirtschaftsmassnahmen gestellt werden. Die Auszahlung soll innert drei Arbeitstagen nach der Gutheissung des Gesuchs erfolgen.

Die Aargauer Regierung rechnet allein für die kantonalen und vom Härtefallprogramm weitgehend unabhängigen Fixkostenbeiträge mit Kosten von 46 Millionen Franken pro Monat. Die betroffenen Unternehmen können zusätzlich zu den «Fixkostenbeiträgen» weitere Härtefallhilfen beantragen. Die Gesuche müssen von derselben Person eingereicht werden. Je nach Situation bekommen sie dann Kredite oder A-fonds-perdu-Beiträge.

Ein Restaurant mit einem Jahresumsatz 2019 von 750'000 Franken erhält vorerst einen Fixkostenbeitrag von 38'300 Franken. Das entspricht 5.1 Prozent des Umsatzes. Grafik: GastroAargau


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