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17.12.2021
Bund bereitet Wiederaufnahme der Härtefallhilfen vor
Parlament wird über einen Nachtragskredit beraten müssen
Nachdem das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für die diversen Wirtschaftshilfen verlängerte, bereitet der Bund nun eine Wiederaufnahme der Härtefallprogramme vor. Dies ist einem Newsletter von GastroSuisse zu entnehmen.
Offenbar will der Bund die Härtefallverordnung unter Einbezug der Kantone und von GastroSuisse anpassen. Das Parlament wird in der Frühlingssession über einen Nachtragskredit zum Budget 2022 beraten müssen.
Dementsprechend dürften Härtefallprogramme für Umsatzverluste im Jahr 2022 frühestens im Frühling reaktiviert werden. Jedoch bleibt die Umsetzung der Härtefallmassnahmen in der Hand der Kantone, die über die Wiederaufnahme der Programme entscheiden.
Hintergrundinformationen aus verschiedenen Kantonen lassen zudem vermuten, dass vielerorts die sogenannte «Bundesratsreserve» angezapft werden soll, um eine Art «Dezemberhilfe» zu finanzieren.
- Wirtschaftshilfen: Was der Bundesrat jetzt tun müsste
- Bund muss neue Entschädigungslösungen schaffen
- Summarisches Abrechnungsverfahren wird verlängert
Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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