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20.07.2007

Kein Tabak an Minderjährige!

Umrüstung der Zigarettenautomaten bis Ende 2009…

Am 1. August 2007 wird im Kanton Basel-Stadt ein Verkaufsverbot von Tabak an unter 18-jährige Personen wirksam. Zigarettenautomaten müssen umgerüstet werden.

Das Verkaufsverbot dient dem Jugendschutz und betrifft neben Kiosken und Supermärkten auch Bars, Restaurants, Hotels und andere Betriebe, die Tabakprodukte direkt verkaufen. Bei Zuwiderhandlung droht den Verkaufsstellen eine Geldbusse.

Bis spätestens Ende 2009 müssen alle Zigarettenautomaten so eingerichtet sein, dass Minderjährige keine Möglichkeit haben, Tabakprodukte von dort zu beziehen. Dies kann bei unbewachten Automaten nur mittels einer Zahlkarte mit Alterskontrolle realisiert werden. In Deutschland sind solche Geräte bereits im Einsatz.

Die Verkaufsmitarbeiter sind verpflichtet, im Zweifelsfall zur Alterskontrolle einen amtlichen Ausweis zu verlangen. Nützlich ist der Aushang eines Schildes, das die neue gesetzliche Regelung eindeutig signalisiert.


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