Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

26.01.2022

Weko-Hausdurchsuchung bei Markant war rechtmässig

Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Beweismittelsicherung ab

Gegen das Inkasso-Unternehmen Markant läuft aktuell ein Verfahren der Wettbewerbskommission (Weko) wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Kartellgesetz. Gegen die dabei erfolgten Weko-Hausdurchsuchung zur Beweismittelsicherung hatte Markant Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, das diese jedoch abgelehnt hatte. Eine weitere Niederlage erfährt Markant nun auch in nächster Instanz: Das Bundesgericht beurteilt die Hausdurchsuchung als rechtmässig.

In der Urteilsbegründung halten die Bundesrichter fest, dass es hinreichende Indizien für unzulässige Abreden zwischen Markant und der ihr angeschlossenen Handelsunternehmen gebe. Zudem habe Gefahr bestanden, dass Markant Beweismittel vernichten oder Zeugen und Mitbeschuldigte beeinflussen werde.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat im Herbst 2020 eine Untersuchung gegen Markant und mehrere ihrer Anschlusshäuser eröffnet. Im Zentrum des laufenden Verfahrens stehen mutmasslich wettbewerbsbeschränkende und damit rechtwidrige Massnahmen gegenüber verschiedenen Lieferanten des täglichen Bedarfs, darunter einige Unternehmen aus der Spirituosenbranche.

In diesem Kontext hatte die Weko bei Markant und mehreren Anschlusshäusern auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei Dokumente und Datenträger beschlagnahmt. Gemäss den Wettbewerbsbehörden vereinbarten das Inkasso-Unternehmen und seine Anschlusshäuser konkret gemeinsam Massnahmen, um die Lieferanten der Anschlusshäuser dazu anzuhalten, das Inkasso über Markant abzuwickeln.

Laut Weko umfassen die vermuteten koordinierten Massnahmen von Markant und ihren Anschlusshäusern gegenüber den Lieferanten insbesondere die Androhung von kollektiven Auslistungen von Produkten. Die von diesen an Markant zu entrichtenden Gebühren werden zudem teilweise an die Anschlusshäuser ausbezahlt und beinhalten in ihrer Höhe keine Gegenleistungen.

Eine Vorabklärung eröffnet hatte die Weko im Februar 2021 auch gegen Coop. Im Zuge der diesbezüglich geführten Gespräche hatte der Detailhandelsriese zugesichert, dass er seine Lieferanten nicht zwinge, über Markant abzurechnen.

Wider dieses Versprechen hat Coop jedoch gemäss Weko-Sekretariat dennoch Druck auf die Lieferanten ausgeübt, um sie gefügig zu machen. Zwar habe Coop den Lieferanten alternativ die Möglichkeit zur individuellen Abrechnung angeboten – dies aber zu völlig überhöhten Preisen.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden