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30.03.2023

Covid-Kredite unterliegen neu einem Zins von 1.5 Prozent

Schlechte Nachrichten für das Gewerbe – zwei Tage Ankündigungsfrist

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-Kredite zu erhöhen. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 1.5 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 2 Prozent zu entrichten.

Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per Ende des ersten Quartals die Zinssätze der Covid-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Seit der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 waren Kredite unter 500'000 Franken zinsfrei, für Kredite über 500'000 Franken galt ein Zins über 0.5 Prozent.

«Bei der Festlegung der Zinssätze für die Covid-19-Kredite berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses», heisst es in einer Medienmitteilung. Ab dem 1. April 2023 wird neu auch für Covid-Kredite unter 500'000 Franken ein Zins erhoben – in der Höhe von 1.5 Prozent. Bei Krediten über 500'000 Franken wird neu ein Zins von 2 Prozent fällig.

Die Anpassung der Zinssätze biete einen Anreiz, Covid-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen, begründet der Bundesrat den Entscheid. Dies entspreche sowohl dem ursprünglichen Zweck des Kreditprogramms – der Überbrückung von coronabedingten Liquiditätsengpässen – als auch dem Interesse der Steuerzahler an möglichst geringen Kreditausfällen.

Unverändert gilt, dass Covid-Kredite bis 500 000 Franken – anders als die Covid-19-Kredite-Plus – gemäss Art. 24 des Solidarbürgschaftsgesetzes und mit Blick auf die Pflicht zur Überschuldungsanzeige nicht als Fremdkapital berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Treuhänder.

Das Finanzdepartement spricht per Notrecht dreistellige Milliardenbeträge für die Finanzbranche. Für Kleingewerbler wird innert zwei Tagen ein Zins für Covid-Kredite eingeführt. admin.ch


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