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05.09.2023

Strompreise steigen weiter

Haushalte und KMU betroffen

Für das Jahr 2024 steigen die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte im Mittel (Median) um rund 18 Prozent an. Dies geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hervor. Die Unterschiede können lokal beträchtlich ausfallen.

Per 31. August 2023 mussten die rund 600 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Die Tarife setzen sich zusammen aus den Netznutzungstarifen, den Energietarifen, den Abgaben an die Gemeinwesen sowie dem Netzzuschlag. Gemäss den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation für 2024 wie folgt:

Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh (Verbrauchsprofil H4) bezahlt im kommenden Jahr 32.14 Rappen pro Kilowattstunde, also 4.94 Rappen mehr als 2023. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 1446 Franken (+222 Franken).

Die Netzkosten steigen für einen typischen Haushalt um 19 Prozent von 10.62 Rappen pro Kilowattstunde. Neu im Netznutzungstarif enthalten sind die Kosten für die sogenannte Winterreserve in Höhe von 1.2 Rappen. Die Energietarife steigen für die Haushalte von 13.08 Rappen auf 15.63 Rappen pro Kilowattstunde (+19.5%). Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen steigen leicht von 0.99 Rappen auf 1.0 Rappen pro Kilowattstunde (entspricht +1%). Der Netzzuschlag bleibt bei 2.3 Rappen pro Kilowattstunde.

Für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz ergibt sich ein ähnliches Bild: Die Netzkosten und die Energiepreise steigen auch hier.

Die Preise variieren innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich, was vor allem auf grosse Unterschiede bei der Energiebeschaffung (Anteil Eigenproduktion, Beschaffungsstrategie) zurückzuführen ist.

Gründe für die Tariferhöhungen

Dass die Tarife 2024 vielenorts noch einmal ansteigen, hat mehrere Gründe: Erstens schlagen sich bei vielen Netzbetreibern die angestiegenen Strommarktpreise ab 2024 stärker im Energietarif nieder als im Vorjahr, weil ein bedeutender Teil der Beschaffungen für 2023 noch vor dem Preisanstieg am Terminmarkt erfolgt war.

Zweitens werden die Kosten der Winterreserve über einen Zuschlag auf dem Netznutzungstarif an die Endverbraucher weitergereicht. Und drittens steigen die Netznutzungstarife aufgrund der vom UVEK angehoben Kapitalverzinsung (sog. WACC).

Die Energietarife für die Grundversorgung orientieren sich an den Gestehungskosten der eigenen Produktion sowie den Beschaffungspreisen für eingekauften Strom. Sie hängen daher im Wesentlichen vom Produktions- und Beschaffungsportfolio eines Versorgers ab.

Bei den Einkäufen spielt zudem der Zeitpunkt der Beschaffung bzw. der Zeitpunkt des Auslaufens von Beschaffungsverträgen und den nötigen Wiederbeschaffungen eine wichtige Rolle, da die Preise am Stromterminmarkt in den vergangenen Monaten stark schwankten.

Ausserdem besteht für die Netzbetreiber ein gewisser Spielraum bei der Priorisierung der eigenen erneuerbaren Stromproduktion in der Grundversorgung. Zudem sind die Kosten für die Herkunftsnachweise 2022 gestiegen; die Kosten hierfür können über die sogenannten Deckungsdifferenzen in den Tarifen 2024 nachbelastet werden.

Die höheren Preise am Strommarkt beeinflussen auch die Netzkosten, da diese ebenfalls strompreisabhängige Komponenten enthalten (Wirkverluste, Systemdienstleistungen). Die sogenannten Systemdienstleistungen (SDL) stellt der Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid für die kurzfristige Stabilität des Systems zur Verfügung.

Die Kosten für SDL verrechnet Swissgrid an die Schweizer Netzbetreiber, die diese wiederum ihren Endverbrauchern in Rechnung stellen. Swissgrid hat die SDL in einem marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren zu beschaffen. Wegen ihres Bezugs zur Energie sind die Tarife für SDL den Preisentwicklungen auf den Strommärkten ausgesetzt.

Die vier Komponenten des Strompreises

1. Netznutzungstarif. Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, d.h. für den Bau sowie Unterhalt und Betrieb. Im Netznutzungstarif ebenfalls enthalten sind neu die Kosten für die Winterreserve.

2. Energietarif Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.

3. Abgaben an das Gemeinwesen Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z. B. Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.

4. Netzzuschlag Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien, Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und liegt im Jahr 2024 wie im Vorjahr auf dem gesetzlichen Maximum von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde.

Dossier: Energie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=8911


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