Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 58 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
17.11.2006
Neue Sätze für Naturalbezüge
Höhere Abzüge für Mitarbeiterverpflegung
Ab 2007 gelten neue Richtwerte für die Minimalansätze bezüglich Besteuerung von Naturalbezügen. Dazu gehören Verpflegung und Unterkunft der Arbeitnehmer im Betrieb.
Letztmals wurden die Ansätze vor fünf Jahren angepasst. Das zeitliche Zusammenfallen mit der Einführung des neuen Lohnausweises sei zufällig, liess die Eidgenössische Steuerverwaltung verlauten. Die Mindestansätze dürfen überschritten werden, hingegen muss der Arbeitgeber bei einer Unterschreitung mit Steuer- und AHV-Nachzahlungen rechnen.
Grundsätzlich sind nur die effektiv eingenommenen Mahlzeiten zu verrechnen, dies gilt auch für die Ermittlung von Pauschalabzügen: Während der Ferien und bei Absenzen müssen die pauschalen Abzüge gekürzt werden.
Durch die höheren Abzüge verkleinert sich der Nettolohn. Wir empfehlen, den Mitarbeitenden die Änderungen klar zu kommunizieren. Beim Abschluss von Arbeitsverträgen regeln Sie die Abzüge für Verpflegung und Beherbergung am besten in einem separaten Vertrag.
Mindestansätze pro Tag
Frühstück CHF 3.50
Mittagessen CHF 10
Abendessen CHF 8
Volle Verpflegung CHF 21.50
Unterkunft im Einzelzimmer CHF 11.50
Verpflegung und Unterkunft CHF 33.00
Warenbezüge aus dem eigenen Betrieb
Gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gelten Naturalbezüge – dazu gehören auch selbstverbrauchte Waren – als steuerbares Einkommen. Wirte, Hoteliers, Bäcker und Metzger sollen steuerlich gleich behandelt werden wie Steuerpflichtige, die nicht von Naturalbezügen profitieren können und deshalb entsprechende Leistungen aus ihren Einkommen bezahlen müssen. Geschäftsinhaber von Restaurants müssen pro Monat mindestens CHF 540 (bisher CHF 500) als Bestandteil in ihren Bruttolohn einrechnen. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, welcher in begründeten Sonderfällen angepasst werden kann. Der neue Satz gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach Ende Juni 2007 enden.
Dossier:
Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=908
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!