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28.02.2024

Luzerner Wirte wehren sich

Kanton verfügt Rückzahlung von Corona-Härtefallhilfen

Die Luzerner Wirtinnen und Wirte haben habe mit Enttäuschung auf das Beharren des Kantons reagiert, Covid-Härtefallhilfe zurückzufordern. Sie wollen deswegen den Rechtsweg beschreiten, wie der Branchenverband Gastro Luzern mitteilte.

sda. Der Kanton Luzern unterstützte, zusammen mit dem Bund, kleinere Unternehmen, wenn sie wegen den Coronamassnahmen geschlossen werden mussten oder grosse Umsatzeinbussen erlitten. Er entschied, dass die unterstützten Unternehmen, wenn sie einen Gewinn erzielten, die Härtefallgelder bis zur Höhe des Gewinns rückerstatten müssen.

Der Kanton Luzern begründet seine Forderungen damit, dass mit der staatlichen Unterstützung keine Gewinne finanziert werden sollen. Er stützt sich dabei auf den Bund, der bei den ausschliesslich von ihm unterstützten grösseren Firmen ebenfalls Härtefallgelder zurückfordert. Nach Kritik überprüfte der Regierungsrat seine Praxis. Er teilte dann aber mit, dass er an ihr festhalte.

«Hinters Licht geführt»

Die Wirte fühlten sich vom Kanton hinters Licht geführt, teilte Gastro Luzern mit. Als einziger Kanton schicke Luzern Bundesgelder nach Bern zurück, ohne dass dort dieses Geld je zurückgefordert worden sei.

Der Branchenverband erinnerte daran, dass diese als Fixkostenentschädigung für die Zeit der Zwangsschliessungen ausbezahlten Gelder «à fonds perdu» gesprochen worden seien. Der Kanton plage die Gastronomie ohne Not und verkaufe sie für dumm.

Gemäss Gastro Luzern werden sich 700 Betriebe aus verschiedenen Branchen mit Einsprachen gegen Rückzahlungsverfügungen wehren. «Genau das wollten wir eigentlich verhindern», erklärte Sandra Zettel, die Co-Präsidentin des Verbandes, in der Mitteilung. «Unsere Chancen vor Gericht stehen gut.»


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