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15.11.2006

Jugendschutzalter im Arbeitsgesetz

Lernende über 18 dürfen nach 22 Uhr arbeiten…

Die eidgenössischen Räte haben der Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre zugestimmt. Die Änderung tritt voraussichtlich per August 2007 in Kraft. Ab dann dürfen Arbeitnehmer und Lehrlinge über 18 auch nach 22 Uhr und an Sonntagen arbeiten. Damit wird im Gastgewerbe eine praxisorientierte Ausbildung erleichtert. Die bisherige Diskriminierung junger Arbeitnehmer fällt weg: Junge Studenten, die immer häufiger ihr Studium selbst finanzieren müssen, dürfen auch an Sonntagen und in der Nacht einen Job ausüben. Dennoch sind weiterhin spezifische Schutzbestimmungen für Jugendliche zu beachten.


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