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15.10.2006
Einhaltung des L-GAV
Arbeitszeitkontrollen gewissenhaft führen
Die Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag überprüft pro Jahr 2000 Gastbetriebe. 85% der Arbeitgeber halten sich an die vorgeschriebenen Mindestlöhne. Gesamthaft mussten 6.5% der kontrollierten Arbeitsverhältnisse beanstandet werden. Arbeitszeitkontrollen werden nur in 65% der Betriebe konsequent geführt, obwohl diese auch im Interesse des Arbeitgebers liegen, z.B. als Beweismittel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und als Instrument zur Produktivitätsüberwachung.
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=916
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