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24.08.2006
Langzeitarbeitslosen eine Chance geben
Einarbeitungszuschüsse der Arbeitslosenversicherung
Wer schwer vermittelbare Arbeitslose fest einstellt, kann von der Arbeitslosenversicherung bis zu sechs Monate lang Einarbeitungszuschüsse in durchschnittlicher Höhe von 40% erhalten.
Die Zuschüsse dienen dazu, dem Arbeitgeber den Aufwand für eine schwierigere und längere Einarbeitung abzugelten. Sie helfen, benachteiligte Versicherte wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Der vereinbarte Monatslohn muss orts- und branchenüblich sein. In der Regel werden Zuschüsse von 60% (in den ersten beiden Monaten), 40% (im dritten und vierten Monat) und 20% (im fünften und sechsten Monat) von der Arbeitslosenversicherung dem Arbeitgeber direkt ausbezahlt.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen kann oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist, z.B. aufgrund seines fortgeschrittenen Alters, sehr lange anhaltender Arbeitslosigkeit, einer körperlichen oder psychischen Einschränkung.
Gesuche um Einarbeitungszuschüsse sind spätestens zehn Tage vor der Arbeitsaufnahme zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrags und einer Bestätigung des Arbeitgebers an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu richten. Entsprechende Formulare können dort bezogen werden.
Es ist unbedingt anzugeben, warum eine ausserordentliche Einarbeitung angezeigt ist. Zum Schluss der Einarbeitungsphase erwartet das RAV einen kurzen Bericht über den Erfolg der Massnahme und über die Weiterbeschäftigung.
RAV Basel-Stadt
Aussendienst
Hochstrasse 37
4002 Basel
Telefon 061 267 50 90
Dossiers: Arbeitsrecht | Sozialversicherungen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=943
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