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22.09.2001

Vorsicht bei Videoüberwachung

Privatsphäre schützen

In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht nimmt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte insbesondere Stellung zur Videoüberwachung im privaten und öffentlichen Bereich.

Kameras werden immer häufiger für Überwachungszwecke eingesetzt. Damit das Bürgerrecht auf unbeobachtete Bewegung nicht eingeschränkt wird, darf Videoüberwachung nur eingesetzt werden, um die Sicherheit von Personen oder Sachen zu garantieren. Und auch dies nur dann, wenn andere, das Privatleben weniger beeinträchtigende Massnahmen nicht genügen.

Was ist zu beachten? Sie müssen die betroffenen Personen informieren (etwa durch ein Hinweisschild), bevor sie das Aufnahmefeld betreten. Stellen Sie die Kameras so auf, dass nur notwendige Bilder aufgenommen werden! Sie dürfen die Aufnahmen nur für den verfolgten Zweck verwenden und müssen sie gegen unberechtigten Zugriff schützen. Schliessliche sind Aufnahmen, die sich nicht auf einen bestimmten Vorfall beziehen, binnen 24 Stunden zu löschen.


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