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25.06.2010

Hauptzollamt Koblenz überprüft Sommergastronomie

Bei über 30 Prozent der Betriebe wurden Verstösse festgestellt

In einer bezirksweiten Schwerpunktaktion überprüfte das Hauptzollamt Koblenz an mehreren Tagen fast 120 Gastronomiebetriebe. Im Fokus der 36 Beamten, die in Rheinland-Pfalz unterwegs waren, standen dabei die Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit Aussengastronomie.

Bei 118 überprüften Arbeitgebern stiessen die Zöllner auf 43 Unregelmässigkeiten. Neben insgesamt 22 Verstössen gegen die Meldepflichten nach dem Sozialgesetzbuch stellten die Beamten weitere Zuwiderhandlungen fest. Insgesamt leiteten die Koblenzer Zöllner bereits während der Prüfungen 14 Bussgeldverfahren gegen Arbeitgeber ein.

Auf Seiten der Beschäftigten stellten die Beamten insgesamt "nur" 33 Unregelmässigkeiten fest. Darunter waren zehn Personen, die entweder keine oder keine gültige Arbeitsgenehmigung besassen und acht Arbeitnehmer, die gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren verstossen hatten. Zwar wurden insgesamt auch 13 Bussgeldverfahren direkt vor Ort eingeleitet, jedoch bei einer Anzahl von insgesamt 406 überprüften Personen ist die Quote an Verstössen deutlich geringer.

Ganz reibungslos verliefen die Kontrollen der Beschäftigten allerdings nicht immer: Insgesamt drei Arbeitnehmer versuchten, während der Überprüfungen zu fliehen, konnten aber von Beamten bereits im Garten des Betriebes gestoppt werden. Bei zweien handelte es sich um asiatische Staatsangehörige, die sich zwar in Deutschland aufhalten, aber nicht hier arbeiten durften. Gegen beide wurde ein Bussgeldverfahren eingeleitet. Ein weiterer südosteuropäischer Staatsbürger hielt sich illegal in Deutschland auf. Er wurde der Polizei übergeben.

"Wenn bei über 30 Prozent der überprüften Betriebe Verstösse festgestellt werden, ist das eine Quote, die immer noch viel zu hoch ist!", kommentiert Sylke Zabel, Sprecherin des Hauptzollamts Koblenz, die Ergebnisse.


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