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20.01.2011

Bundesgericht entscheidet im "Sternen-Krieg"

GastroSuisse-Hotels dürfen mit Sternen gekennzeichnet werden

Das Bundesgericht hat in der Auseinandersetzung um die Verwendung der Sterne zur Kategorisierung der Hotels zwischen GastroSuisse und Hotelleriesuisse zugunsten von GastroSuisse entschieden. Damit werden die früheren Entscheide des Zürcher Handels- und Kassationsgerichts, gegen die Hotelleriesuisse Beschwerde eingelegt hatte, bestätigt.

Dies bedeutet, dass die rund 4000 vorwiegend kleineren und mittelgrossen Hotels, die bei GastroSuisse Mitglied sind und das Gros des Hotelangebots in der Schweiz ausmachen, ab sofort ebenfalls Sterne als Symbole für die ihnen entsprechende Hotelkategorie verwenden dürfen.

Das wegweisende Urteil des Bundesgerichts ermöglicht damit die Einführung einer flächendeckenden Kategorisierung der Hotels mit dem bekannten Sterne-Symbol. Das wird den Gästen zukünftig die Orientierung im vielfältigen schweizerischen Hotelangebot stark erleichtern.

Seit fast fünf Jahren kämpft GastroSuisse darum, Sterne zur Kennzeichnung der Betriebe ihrer Mitglieder verwenden zu können, wie das organisierte Hotels weltweit seit rund hundert Jahren tun. Hotelleriesuisse versuchte dies durch alle Instanzen zu verhindern, obwohl die grosse Mehrheit der insgesamt rund 5700 Beherbergungsbetriebe in der Schweiz GastroSuisse angeschlossen ist.

"Wir freuen uns über den klaren Entscheid des Bundesgerichts", sagt dazu Klaus Künzli, Zentralpräsident von GastroSuisse. "Es ist ein Entscheid der Vernunft, der im Interesse unserer Hoteliers und unserer Gäste liegt", so Künzli.

Die Kategorisierung von GastroSuisse beruht auf rund 150 vor fünf Jahren definierten Kriterien, welche seither stetig weiterentwickelt und regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit und Einhaltung überprüft wurden. Diese Mindestkriterien basieren auf den Empfehlungen des europäischen Hotel- und Restaurantverbandes Hotrec, welche Ende 2010 auch von Hotelleriesuisse übernommen wurden. Da es sich um Mindestkriterien handelt, sind gewisse Abweichungen in der Umsetzung möglich, allerdings ohne den Orientierungscharakter der Sterne für den Gast zu gefährden.


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