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30.06.2011
Nächtliches Alkoholabgabeverbot vor Streichung
Kaum vollziehbarer Passus im Gastgewerbegesetz
Der basel-städtische Grosse Rat will das Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren zwischen 24 und 7 Uhr aus dem Gastgewerbegesetz streichen. Er hat dazu einen GLP-Vorstoss an die Regierung überwiesen.
sda. Die Streichung war in einer Ende 2010 abgelehnten Vorlage gegen exzessiven Alkoholkonsum durch Jugendliche enthalten gewesen und an sich in der vorberatenden Kommission klar befürwortet worden. Die Grünliberalen wollten nun den als kaum vollziehbar kritisierten Passus per Motions-Auftrag streichen lassen.
Die Regierung wollte den Vorstoss nur in Form eines weniger verbindlichen Anzugs entgegennehmen. Sie will für das Thema eine partnerschaftliche Lösung mit Baselland finden. Der Grosse Rat machte den Vorstoss bei der zweiten Beratung mit 40 zu 34 Stimmen zum Anzug und überwies ihn so mit 62 zu 8 Stimmen an die Exekutive.
- Kanton Zürich regelt Alkoholtestkäufe
- Bund und Branche gemeinsam für den Jugendschutz
- Kein Alkohol-Weitergabeverbot an Jugendliche
Dossier: Alkoholkonsum
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2945
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