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09.08.2011

GastroSuisse verlangt energische Gegenmassnahmen

Branchenverband legt 10-Punkte-Programm gegen Frankenstärke vor

GastroSuisse richtet sich mit einem 10-Punkte-Programm an den Bundesrat und ruft die Politik zum Handeln auf.

Die Frankenstärke und der rasante Wertzerfall des Euro sowie die bereits bekannt hohen Beschaffungskosten setzen dem Gastgewerbe schwer zu. Die Branche ist den Währungsschwankungen machtlos ausgesetzt. Sie erbringt ihre Leistungen im Inland und hat keine Möglichkeit zur Auslagerung ins kostengünstigere Ausland. Die internationale Konkurrenzfähigkeit ist stark gefährdet.

"Die Situation für das Gastgewerbe ist hoch problematisch und die Aussichten für die Tourismuswirtschaft sind äusserst unsicher", stellt GastroSuisse-Zentralpräsident Klaus Künzli besorgt fest. Die gegenwärtige konjunkturelle Lage schätzt er deutlich fragiler ein als es die Zahlen zeigten.

"Sobald sich aufgrund der Währungssituation in exportorientierten Branchen Entlassungen abzeichnen, wird erfahrungsgemäss auch der noch robuste Inlandkonsum einbrechen", ist der GastroSuisse-Zentralpräsident überzeugt.

Aufruf zum Handeln

GastroSuisse appelliert im Interesse der Hotellerie und der Restauration an den Bundesrat und an die Politik, alles zu unternehmen, um eine negative Entwicklung mit unabsehbaren Folgen für den Tourismus und die Gesamtwirtschaft gar nicht erst eintreten zu lassen.

In seinem kürzlich an den Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Johann Schneider-Ammann, gerichteten Schreiben fordert der Branchenverband die Politik auf, Massnahmen zu ergreifen, um der Tourismuswirtschaft in der gegenwärtigen Euro-Krise Erleichterung zu verschaffen. Dass der Bundesrat bereits heute zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammentrifft, stimmt zuversichtlich.

GastroSuisse schlägt daher ein Zehn-Punkte-Programm gegen die Frankenstärke und für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit vor. Das Programm ist unterteilt in sechs kurzfristige und vier längerfristige Massnahmen:

a) kurzfristige Massnahmen

1. Senkung der Mehrwertsteuer für gastronomische Leistungen auf 2.5%


Beherbergungs- und Restaurationsleistungen sollen nur noch einem Mehrwertsteuersatz von 2.5% unterliegen.

Vorteil: das Gastgewerbe kann seine Leistungen günstiger anbieten und wird damit namentlich für ausländische Touristen sofort attraktiver und im internationalen Vergleich wiederum wettbewerbsfähiger.

2. Erhebliche Erhöhung der Finanzhilfen an Schweiz Tourismus

Im Rahmen der Standortförderung (Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2012-2015) sollen die Mittel erheblich erhöht werden. Es ist dringend, dass dieses Geschäft in der Herbstsession des Ständerates behandelt wird und es wäre wünschenswert, wenn nicht nur die gemäss der Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates vorgesehenen 222 Millionen Franken bewilligt würden, sondern wenn die Mittel für Schweiz Tourismus erheblich, z.B. auf insgesamt mindestens 300 Millionen Franken, erhöht würden.

Vorteil: Schweiz Tourismus würde so zusätzliche Mittel zur Bewerbung unseres Landes in den "Fokus-Staaten" Russland, China, Brasilien und Indien erhalten. Diese Gäste kommen zu uns, aber noch in viel zu geringem Masse, als dass sie das Ausbleiben der Gäste aus dem EU-Raum zu kompensieren vermöchten.

3. Erleichterte Einfuhr von Nahrungsmitteln aus dem Ausland

Durch eine generelle Ausweitung der Zollkontingente im Verbund mit einer Senkung der Zolltarife soll die Einfuhr von preislich konkurrenzfähigen Nahrungsmitteln, namentlich von Fleisch, erleichtert werden.

Vorteil: damit wird es dem Gastgewerbe ermöglicht, vom wesentlich günstigeren Preisniveau für Nahrungsmittel in der EU zu profitieren und die Produktionskosten zu senken. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit unseren touristischen Hauptkonkurrenten Österreich, Frankreich und Italien.

4. Ausdehnung des Cassis-de-Dijon-Prinzips

Verbrauchsgüter und Lebensmittel, welche in der EU zugelassen sind, sollen konsequent und ohne weiteren Aufwand in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Es darf nicht länger sein, dass die kostengünstige Einfuhr aus der EU daran scheitert, dass in der Schweiz andere Deklarationsvorschriften verlangt werden. Das kann erreicht werden, wenn wir mglichst auf Sondervorschriften verzichten und das Cassis-de-Dijon-Prinzip ausweiten und konsequent anwenden.

Vorteil: Senkung der Produktionskosten durch kostengünstigeren Einkauf.

5. Spezialwechselkurs für die Exportwirtschaft und den Tourismus bei der SNB

Für die Exportwirtschaft und Tourismusbetriebe soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Euro zu einem vorteilhaften Kurs in Schweizer Franken wechseln zu können. Damit wird den Betrieben ermöglicht, namentlich für den Grossteil der Gäste aus dem Euro-Raum vorteilhafte und konkurrenzfähige Angebote zu machen. Das kostet die SNB weniger als Interventionen auf dem Devisenmarkt zur Stützung des Euros, während anfallende Kosten (Währungsverluste der SNB) erst noch den Vorteil haben, dass sie mit einer Wertschöpfung im Inland verbunden sind.

Vorteil: Exportwirtschaft und Tourismusbranche können konkurrenzfähig und auf stabiler Basis offerieren.

6. Liste des Preisüberwachers mit überteuerter Importware

Eine Liste des Preisüberwachers mit überteuerter Importware soll als Informationsmittel für Einkäufer und Konsumenten dienen. Auch relativ marktmächtigen Organisationen in der Schweiz gelingt es nicht oder nur ungenügend, von ausländischen Lieferanten "normale" Preise zu erhalten, weil diese nach wie vor eine Kaufkraft-Kalkulation machen und Waren für die Schweiz von vornherein teurer anbieten. Mit einer Liste werden die "Sünder" erfasst und die Einkäufer und Endkonsumenten können bewusst auf Alternativen ausweichen.

Vorteil: Senkung der Gestehungskosten in der Schweiz.

b) mittel- und längerfristige Massnahmen

7. Abbau der Regulierungsdichte in der Schweiz, nur noch selektive Übernahme von EU-Recht


Unternehmerische Betätigung verlangt einen gewissen Freiraum. Dieser geht in der Schweiz immer mehr verloren, da auf dem Buckel der Wirtschaft und zu Lasten der Freiheit immer mehr gesellschaftliche Probleme gelöst werden (sollen). Es ist in der Gesetzgebung ein Paradigmenwechsel einzuleiten: es sollen zuallererst Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche ein erfolgreiches Wirtschaften erlauben.

Ist das Geld dank hervorragenden (freiheitlichen) Rahmenbedingungen erst verdient, kann man sich danach darüber Gedanken machen, welche gesellschaftlichen Bedürfnisse damit finanziert werden sollen. Vorschnelle, unverhältnismässige und sachlich falsche Übernahmen von EU-Recht wie z.B. das Verfütterungsverbot von Speiseresten sollen künftig unterbleiben.

8. Konsequent wirtschaftsfreundliche Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist konsequent wirtschaftsfreundlich auszugestalten, unnötige Regulierungen sind zu unterlassen und nötige Regulierungen auf das Notwendige zu beschränken. Als jüngste unglückliche Beispiele seien die laufenden Revisionen der Alkoholgesetzgebung und des Lebensmittelgesetztes aufgeführt: das revidierte Alkoholgesetz will den Jugendschutz erhöhen, bringt aber vor allem neue Einschränkungen für das Gastgewerbe, wo keine Problem mit alkoholisierten Jugendlichen bestehen.

Das Lebensmittelgesetz ist viel zu weit gefasst (Ausdehnung des Zweckartikels), bedient mit der Aufhebung der Schweigepflicht der Kontrollorgane in wirtschaftsfeindlicher Art die Sensationslust und schafft die Grundlagen zur dynamischen Übernahme von EU-Recht im Lebensmittelbereich. Insbesondere im Bereich der Lebensmittelhygiene ist eine Rückkehr zum gesunden Menschenverstand dringend.

9. Verminderung der administrativen Belastung der Wirtschaft

Die administrative Belastung der Wirtschaft im Allgemeinen und der KMU im Besonderen ist zu reduzieren. Weniger Papierkram und weniger Formalismen entlasten die Betriebe von nicht-wertschöpfenden Aufgaben und erhöhen damit die Produktivität und somit auch die internationale Konkurrenzfähigkeit.

10. Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz

Die "Hochpreisinsel Schweiz" soll konsequent bekämpft werden. Der Wettbewerbskommission und dem Preisüberwacher sind die Mittel in die Hand zu geben, um erleichtert gegen ausländische Hersteller und Lieferanten vorgehen zu können, welche Güter und Dienstleistungen für die Schweiz von vornherein mit einem "Hochpreisinsel-Zuschlag" versehen, um von der erhöhten Kaufkraft in der Schweiz zu profitieren.

Eine im Verhältnis zum Ausland überteuerte Beschaffung führt dazu, dass Schweizer Exporte und Dienstleistungen (so auch das touristische Angebot) auch ohne Berücksichtigung des höheren schweizerischen Lohnniveaus im internationalen Wettbewerb zum vornherein teurer angeboten werden müssen.

Betriebe stehen der Entwicklung machtlos gegenüber

Die gastgewerblichen Unternehmer tun alles, um der Frankenstärke zu begegnen: Fortwährende Bestrebungen zur Qualitätssteigerung gehören ebenso dazu wie die Besetzung von Marktnischen oder Preissenkungen. Hinzu kommen namhafte Anstrengungen zur Qualitätssicherung und -förderung auch in der Hotellerie.

Ihrem Handeln sind jedoch Grenzen gesetzt, denn die Betriebe stehen der Währungsentwicklung machtlos gegenüber. Die jüngsten Massnahmen der Nationalbank betreffend Zinssenkungen und Interventionen auf dem Devisenmarkt zeigen zwar in die richtige Richtung, reichen aber offensichtlich nicht aus. Wie die jüngsten Entwicklungen der letzten Tage zeigen, wird sich die Lage weiter verschärfen.

Das Gastgewerbe ist ein wirtschaftliches Schwergewicht und ein wesentlicher Bestandteil des Tourismus. In der Schweiz gibt es ungefähr 26‘000 gastgewerbliche Unternehmen. Sie erwirtschaften einen jährlichen Umsatz in der Höhe von 28 Milliarden Schweizer Franken. Mit rund 240'000 Mitarbeitenden gehört die Branche zu den bedeutendsten Arbeitgebern der Schweiz. Der Berufsnachwuchs wird mit jährlich rund 4000 neuen Lehrvertragsabschlüssen gefördert.


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