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27.01.2012

Nachtregime für den Alkoholverkauf

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Alkoholgesetz

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Er unterbreitet den Eidgenössischen Räten zwei Gesetzesentwürfe: das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz. Parallel zur Liberalisierung des Ethanol- und Spirituosenmarkts wird ein "Nachtregime" für den Alkoholverkauf eingeführt.

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes beruht auf den Grundsatzentscheiden vom 7. September 2011. Unter Berücksichtigung der 183 Stellungnahmen aus der Vernehmlassung legt der Bundesrat dem Parlament damit zwei Gesetzesentwürfe vor.

Mit dem Spirituosensteuergesetz wird der Ethanol- und Spirituosenmarkt liberalisiert: Die historischen Monopole werden aufgehoben, der Staat zieht sich ganz aus dem Ethanolhandel zurück, und die Steuersicherung wird mit neuen, gezielten Kontrollinstrumenten gewährleistet. Der Steuersatz bleibt unverändert bei 29 Franken je Liter reinen Alkohols.

Mit dem Alkoholhandelsgesetz werden die Beschränkungen für Spirituosenwerbung leicht gelockert, Lifestyle-Werbung bleibt jedoch weiterhin untersagt. Das Gesetz verstärkt den Jugendschutz und führt ein "Nachtregime" ein: Der Alkoholverkauf im Detailhandel und Lockvogelangebote beim Ausschank sollen zwischen 22 und 6 Uhr verboten werden. Das generelle Verbot von Lockvogelangeboten für Spirituosen soll beibehalten werden.

Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes werden die Aufgaben im Alkoholbereich neu aufgeteilt. Die EAV – die älteste Anstalt des Bundes – wird nach der Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse in die zentrale Bundesverwaltung integriert.


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