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28.03.2012
Ausserrhoden will innovative Gastronomiebetriebe fördern
Revision des Tourismusgesetzes wird 2013 in Angriff genommen
Ausserrhoder Gastwirtschaftsbetriebe erhalten in Zukunft vom Kanton Beiträge an die Verzinsung von Darlehen – auch wenn diese Betriebe ihre Bauvorhaben mit Eigenkapital finanzieren. Dies beschloss der Kantonsrat.
sda. Bisher gab es nur Beiträge an die Planung von Neubauten oder Renovationen und an die Verzinsung von Darlehen, die für die Realisierung von Bauvorhaben aufgenommen wurden. Die Teilrevision des Tourismusgesetzes bringt einen Wechsel von der Förderungsbedürftigkeit zur Förderungswürdigkeit.
In Zukunft werden alle Gastwirtschaftsbetriebe gleich behandelt. Das hatte Ralph Devos (SVP, Heiden) 2007 in einer Motion verlangt. Mit der neuen Regelung sollen vor allem innovative, grosse Gastronomiebetriebe gefördert werden.
Erst Teil-, dann Totalrevision
Regierungsrätin Marianne Koller stellte eine Totalrevision des Tourismusgesetzes in Aussicht. Sie soll 2013 in Angriff genommen werden. Ausserdem versprach sie, auf die zweite Lesung zu prüfen, ob der Begriff "Kurtaxen" noch zeitgemäss sei.
Die SP beantrage Rückweisung: Wenn schon das Tourismus- und das Wirtschaftsförderungsgesetz total revidiert werden sollten, könne auf Teilrevisionen verzichtet werden. Der Rat lehnte dies mit 35 zu 24 Stimmen ab.
Mit 45 zu 15 Stimmen wurde ein SVP-Antrag verworfen, auf die Erhöhung der Beherbergungstaxe von einem Franken auf 1.50 Franken zu verzichten. Der Rat stimmte dem Gesetz in erster Lesung mit 42 zu 12 Stimmen, bei 7 Enthaltungen zu.
Revidiertes Wirtschaftsförderungsgesetz
Das Ausserrhoder Wirtschaftsförderungsgesetz wird an die Vorgaben des Bundes in der "Neuen Regionalpolitik" (NRP) angepasst. Der Kantonsrat verabschiedete auch diese Teilrevision mit 60 Ja in erster Lesung.
Das revidierte Gesetz sieht die Unterstützung innovativer Vorhaben vor. Ziel ist Wirtschaftsförderung durch bessere Rahmenbedingungen. Sie hoffe, das Gesetz wirke sich positiv auf die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons aus, sagte Volkswirtschaftsdirektorin Marianne Koller. Sie verspricht sich davon eine Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze.
Um Finanzhilfen oder Darlehen des Kantons zu erhalten, müssen die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das Projekt muss mit dem kantonalen Umsetzungsprogramm übereinstimmen. Die Empfänger müssen sich in der Regel mit 20 Prozent Eigenleistungen beteiligen. Die Vorhaben werden überwacht.
Die Regierung sah eine Finanzkompetenz von einer Million Franken vor. Der Kantonsrat beschnitt diese auf Antrag der Finanzkommission auf die verfassungsmässigen Kompetenzen der Exekutive.
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Dossiers: Beherbergungsabgaben | Tourismus
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