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06.07.2012

Weg mit den vertikalen Strukturen!

Getränkehändler sind den Konzernen ausgeliefert

Bekanntlich kommt jedes zweite Bier in der Schweiz aus der Carlsberg-Gruppe. Zusammen beherrschen die zwei grossen Braugruppen Carlsberg und Heineken sogar drei Viertel des Biermarktes. Als besonderes Problem erweisen sich dabei die integrierten Verteilstrukturen mit eigenem Getränkehandel.

Die Marktdominanz von Carlsberg-Feldschlösschen und Heineken führt dazu, dass die Getränkehändler nicht um die zwei grossen Braugruppen herumkommen. Ein unabhängiger Getränkegrossist bekommt von der Brauerei auf den sogenannten Listenpreis eine Marge von rund 12 bis 18 Prozent.

Feldschlösschen und Heineken selber gewähren aber den "guten" Endkunden der Gastronomie oft schon 15%, teilweise auch über 30% (auf der Rechnung oder mit Pay Backs). Gastronomen bezahlen also schliesslich beim Feldschlösschen- oder Heineken-Getränkehandel weniger für das fassweise eingekaufte und in den Keller gelieferte Bier als der Getränkegrossist, der es auf Paletten "lastenzugsweise" auf die Rampe geliefert bekommt!

Brauerei-unabhängige Getränkehändler können bei diesen Preisstrukturen nie wettbewerbsfähig bleiben. "Getränkehändler" Heineken hat dies vor ein paar Jahren bei der Weko beanstandet – und verloren. Im konkreten Fall war dies halbwegs verständlich, denn Heineken kann mit eigenen Bieren und einem bedeutendem Marktanteil Carlsberg-Feldschlösschen durchaus die Stirne bieten.

Getränkehändler ohne eigene Biermarken und ohne bedeutende Marktanteile können dies nicht. Sie werden von den Konzernen zunehmend an die Wand gedrückt. Die aktuellen Preiserhöhungen von Feldschlösschen und Heineken wäre in der heutigen Lage mit den genannten Argumenten nicht möglich, wenn Carlsberg und Heineken in der Schweiz nicht so marktbeherrschend wären.

Um einen wirksamen Wettbewerb im schweizerischen Biermarkt sicherzustellen, sind die vertikalen Strukturen zu beseitigen. Ganz dringend braucht es zudem Verhaltensregeln oder gar gesetzliche Vorschriften für Lieferverträge. Es wäre schon viel erreicht, wenn es keine Exklusivität beim Offenbier mehr gäbe. In angelsächsischen Ländern sind solche Klauseln nicht ohne Grund verboten.

Maurus Ebneter / Wirteverband Basel-Stadt


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