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13.07.2012

Freude über Rücknahme der Bettensteuersatzungen

Auswirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig

Göttingen zieht die Bettensteuer zurück, Hildesheim erstattet bereits gezahlte Beträge, Hannover entscheidet sich gegen die Bettensteuer. Nach der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gegen die Bettensteuer reagieren Städte, die bereits eine Bettensteuer eingeführt oder beschlossen hatten.

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich entschieden, dass die Satzungen der Städte Trier und Bingen am Rhein für die die Erhebung sogenannter Bettensteuern im vollen Umfang unwirksam sind. Das Gericht kritisierte insbesondere, dass in den Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden werde.

Das Gericht entschied, dass die Gemeinden nur auf privat veranlasste Übernachtungen Steuern erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Gleichwohl sind die Satzungen in vollem Umfang unwirksam, da sie nicht teilbar sind. "Wir begrüssen das Urteil aus Leipzig. Die Richter sind unserer Argumentation gefolgt", erklärt Hermann Kröger, Präsident des Dehoga Niedersachsen. Der Verband hatte immer betont, dass die Bettensteuer eindeutig verfassungswidrig ist.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist nicht wie vielfach angenommen automatisch auch für alle Kommunen in Deutschland gültig. Es handelt sich um ein Einzelurteil auf die beklagten Satzungen der Städte Trier und Bingen.

"Wir gehen davon aus, dass das OVG Lüneburg, bei dem unsere Verfahren aus Niedersachsen anhängig sind, sich dem Urteil aus Leipzig anschliesst", so Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Niedersachsen. Die Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgerichtes würden auf die Oberverwaltungsgerichte einwirken und somit Einfluss nehmen auf die niedersächsischen Normenkontrollklagen.

Wenn auch das OVG Lüneburg zu einer "Gesamtnichtigkeit" käme, müssten den Hoteliers in Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Hildesheim die gesamte erhobene und gezahlte Bettensteuer erstattet werden. Wenn das OVG Lüneburg zu einer "Teilnichtigkeit" käme, müssten die Städte zumindest die auf die gewerblichen Übernachtungen erhobenen Bettensteuern erstatten", so Balke.

Kommunen, die sich zur Zeit mit der Frage nach einer Erhebung der Bettensteuer beschäftigen, werden sich die Frage zu stellen haben, ob eine Bettensteuer allein auf die privaten Übernachtungen überhaupt Sinn macht. Wenn das dort zu erwartende Aufkommen so gering ist, dass die Erhebungskosten kaum eingespielt werden können, müsste die Steuererhebung insgesamt unterbleiben.

Wenn die Frage gestellt wird, wie der Hotelier zukünftig zwischen einer privaten und gewerblichen Übernachtung zu differenzieren hat, so scheint das Verfahren relativ einfach: Der Hotelier fragt den Gast, wie er übernachtet. Ob der Gast eine wahre Aussage macht, kann vom Hotelier in der Mehrzahl der Fälle nicht überprüft werden. Das Problem der Verifizierung der Angaben des Gastes liegt somit bei der Kommune.

Die Auswirkungen im Einzelnen

Die Stadt Göttingen hat heute bereits verlauten lassen, für das nächste Quartal keinen Bescheid ergehen zu lassen und zukünftig auf eine Bettensteuer zu verzichten. Die Hildesheimer Stadtkämmerin Antje Kuhne kündigte an, umgehend auf das Leipziger Urteil zu reagieren und die gezahlten Beiträge zurückzuerstatten, die Bettensteuer sei in Hildesheim somit definitiv vom Tisch.

In Oldenburg wird dem Rat am Montag die rückwirkende Aufhebung der Satzung vorschlagen, eine Entscheidung wird es am 17. Juli geben. Bei entsprechendem Ratsbeschluss ist die Rückzahlung vorgesehen.

Osnabrück will zunächst die Details des Urteils der Bundesrichter prüfen. Erst dann könnten eventuelle Änderungen beraten werden. Die Stadt Hannover hat dagegen schon verkündet, auf die Einführung einer Bettensteuer zu verzichten.


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