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26.09.2012
Parlament gegen Baubewilligung für Restaurant-Aussenplätze
Bundesrat wird Verordnungsänderung ausarbeiten
Besitzt ein Gastronom eine Betriebsbewilligung und eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes, soll er ein Strassencafé betreiben dürfen, ohne vorher eine Baubewilligung zu beantragen. Das Parlament beauftragte den Bundesrat, eine entsprechende Verordnungsänderung auszuarbeiten.
sda. Die beiden Räte hatten sich bereits früher für das Anliegen des Berner SVP-Nationalrats Adrian Amstutz ausgesprochen. Dieses ist eine Reaktion auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2008. Die höchsten Richter in Lausanne hatten damals festgehalten, dass für Strassencafés eine Baubewilligung nötig sei, auch wenn der Gastronomiebetrieb bereits über eine Betriebsbewilligung verfüge.
Amstutz und der Nationalrat verlangten mit der Motion ursprünglich eine Revision des Raumplanungsgesetzes. Der Ständerat änderte die Motion ab: Er war der Ansicht, dass auch der Weg über eine Verordnungsänderung denkbar sei. Die grosse Kammer schloss sich nun stillschweigend diesem Vorschlag an.
- Betriebsbewilligung soll künftig genügen
- Neue Zeitfenster für Strassenmusik in Basel
- Nationalrat will nach Strassencafé-Urteil das Gesetz ändern
Dossier: Allmend
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