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17.11.2012
Übernachtende Touristen sollen Gasttaxe zahlen
Vorlage im Baselbieter Landrat unbestritten
Wer im Kanton Baselland als Gast übernachtet, soll künftig eine Gasttaxe zahlen. Diese soll 3.50 Franken betragen und den Gästen über Vergünstigungen und andere Leistungen wieder zugutekommen. Im Landrat blieb die Vorlage unbestritten. Das letzte Wort hat das Volk.
sda. Das Kantonsparlament behandelte die Vorlage in erster Lesung. Dabei sprachen sich alle Fraktionen dafür aus, die Mehrheit von ihnen wie schon die vorberatende Kommission des Rats einstimmig.
Mit den Einnahmen aus der Gasttaxe sollen zum einen Leistungen wie namentlich die Gratis-Abgabe von regionalen Mobility-Tickets finanziert werden. Dies soll einen Nachteil gegenüber Basel-Stadt beheben, wo Gäste schon lange solche Tickets erhalten.
Mit einem anderen Teil der Einnahmen soll das Angebot im Baselbiet wettbewerbsfähiger gemacht werden, so mittels Aufwertung von Anziehungspunkten oder Veranstaltungen. Erhoben werden muss die Gasttaxe von den Hotels sowie Betrieben der Parahotellerie.
Da die Taxe rechtlich eine Steuer ist, ist zur Einführung eine Verfassungänderung samt Volksabstimmung und Erwahrung durch das Bundesparlament nötig. Der Urnengang ist laut Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Peter Zwick für den 3. März 2013 vorgesehen, die Inkraftsetzung wäre eventuell danach ab Mitte Jahr möglich.
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Dossier: Beherbergungsabgaben
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