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23.01.2013

Bundesrat für Verlängerung des Hotellerie-Sondersatzes

MwSt-Zweisatzlösung kann frühestens 2016 in Kraft treten

Der Bundesrat befürwortet die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre bis 2017. Dies verlangte eine parlamentarische Initiative der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates. Der 1996 eingeführte Sondersatz für die Hotellerie wurde insgesamt bereits viermal verlängert, letztmals bei der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes, und gilt aktuell bis Ende 2013.

Der Nationalrat hat das vom Bundesrat favorisierte Einheitssatzmodell am 21. Dezember 2011 endgültig zurückgewiesen und den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Zweisatzmodells bei der Mehrwertsteuer (MwSt) beauftragt.

Gemäss Rückweisungsauftrag sollen künftig Beherbergungsleistungen zum reduzierten Satz statt zum Sondersatz besteuert werden. Da dies mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen. Das Zwei-Satz-Modell kann deshalb frühestens ab 2016 in Kraft treten.

Da der derzeitige Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2013 gilt, würden Beherbergungsleistungen zwischenzeitlich zum Normalsatz besteuert, bis das Zwei-Satz-Modell in Kraft tritt. Um den betroffenen Betrieben den mit Steuersatzänderungen verbundenen Aufwand zu ersparen, befürwortet der Bundesrat die Verlängerung des Sondersatzes. Die neue Frist bis 2017 stellt zudem sicher, dass die geplante MwSt-Reform in diesem Zeitraum umgesetzt werden kann.

Eine Verlängerung des MwSt-Sondersatzes hat gegenüber dem Finanzplan, der eine Aufhebung des Sondersatzes vorsieht, Mindereinnahmen von jährlich 180 Millionen Franken zur Folge. Über vier Jahre ergeben sich Mindereinnahmen von insgesamt 720 Millionen Franken. Diese müssen wegen der Schuldenbremse durch Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen kompensiert werden.


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