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08.02.2013
Lübeck kassiert weiter
Richter erachten Bettensteuer als rechtskonform
Das Oberverwaltungsgericht Lübeck hat entschieden, dass die Bettensteuer-Satzung der Hansestadt rechtskonform ist. Die Richter in Schleswig-Holstein haben damit anders entschieden als ihre Kollegen in Gelsenkirchen und Münster, die kürzlich Bettensteuern für nichtig erklärt hatten.
In Lübeck müssen seit 1. Januar 2013 Privatreisende einen Zuschlag von 5 Prozent auf den Übernachtungspreis entrichten. Die Stadt will damit zwei Millionen Euro pro Jahr einnehmen. Betroffen sind mehr als 90 Prozent der Beherbergungsbetriebe mit rund 7000 Betten.
- Kölner Bettensteuer rechtswidrig
- Bürokratie bei der Befreiung von der Bettensteuer
- Streit um Bettensteuer geht weiter
Dossier:
Beherbergungsabgaben
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