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04.03.2013
Gasttaxe in Baselland unbestritten
Hotelgäste erhalten künftig Gratis-Mobility-Ticket
Eine Verfassungsänderung zur Einführung einer Gasttaxe im Kanton Baselland wurde mit 52'285 zu 23'935 Stimmen deutlich angenommen. Gäste müssen künftig 3.50 Franken pro Übernachtung bezahlen. Sie erhalten im Gegenzug Mobility-Tickets des Tarifverbunds.
Eingetrieben wird die neue Steuer durch die Gastgeber – in Hotels, auf Campingplätzen, in Pensionen, Ferienwohnungen und auf Bauernhöfen (Schlafen im Stroh). Verstösse werden mit Bussen bis zu 20'000 Franken bestraft.
Die Betriebe liefern das eingenommene Geld an Baselland Tourismus ab. Dieser Verein wird im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion die rund eine Million Franken verwalten, die durch die Gäste aufgebracht werden.
Neben den Aufwendungen für die öV-Billette sind je 150'000 Franken für Vergünstigungen von Gästekarten, Aufwertung von Attraktionen, Veranstaltungen und als Beitrag an Gästeinformationen vorgesehen. Gemäss Bestimmungen des Bundes ist es verboten, Gasttaxen zur Finanzierung von Tourismuswerbung zu benutzen.
In Basel-Stadt kennt man schon eine Gasttaxe, an die sich die angenommene Vorlage anlehnte. Viele Gäste, die ein paar Nächte im Baselbiet verweilen, sind auf die Stadt ausgerichtet, z.B. weil sie eine Messe oder einen Kongress besuchen.
Zur Volksabstimmung kam es, weil es für neue Steuern in Baselland eine Verfassungsänderung braucht.
- Übernachtende Touristen sollen Gasttaxe zahlen
- Ob- und Nidwalden: Tourismusabgabe statt Kurtaxe
- Neues Tourismusgesetz für den Kanton Schaffhausen
Dossier:
Beherbergungsabgaben
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=3960
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