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16.04.2013
Entscheid für Kontinuität und Wachstum
Nationalrat will MwSt-Sondersatz der Hotellerie verlängern
Der Nationalrat hat einer Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zugestimmt. Der bis 2013 befristete Sondersatz von 3.8 Prozent kommt somit bis Ende 2017 zum Tragen, sofern auch der Ständerat zustimmt.
Tourismusvertreter erachten eine Weiterführung sowohl aus steuerpolitischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen als äusserst sinnvoll und begrüssen den Entscheid des Nationalrates ausdrücklich.
Der aktuelle Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3.8 Prozent ist im Mehrwertsteuer-Gesetz bis Ende 2013 begrenzt. Im Sinne der Kontinuität ist die Weiterführung des Sondersatzes um weitere vier Jahre bis 2017 für die Branche von grosser Relevanz. Dadurch wird vermieden, dass die Beherbergung bis zum Inkrafttreten der laufenden Mehrwertsteuer-Reform zum Normalsatz besteuert werden müsste.
Rund 60 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen auf ausländische Gäste. Als viertgrösste Exportbranche der Schweiz kann der Tourismus jedoch im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird.
Der Mehrwertsteuer-Sondersatz als fiskalisches Instrument auf der Angebotsseite ist neben der Nachfrageförderung über Schweiz Tourismus die wichtigste Exportförderung für Tourismusleistungen. Davon profitieren nicht nur entlegene Regionen, sondern die gesamte Wirtschaft.
Der starke Franken und das hohe Kostenniveau belasten den Schweizer Tourismus nach wie vor. Der Sondersatz ist ein wirksames Instrument, um die Nachfrage zu stimulieren und den Aufschwung im Tourismus zu unterstützen. 24 der 27 EU-Staaten sehen ebenfalls einen speziellen Satz für die Beherbergung vor.
- Finanzkommission will weiterhin drei Steuersätze
- Bundesrat für Verlängerung des Hotellerie-Sondersatzes
- MwSt-Reform sieht reduzierten Satz für das Gastgewerbe vor
Dossier: Mehrwertsteuer
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