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23.04.2013
Rechtsunsicherheit bei neuer "City Tax" in Berlin
Neue Abgabe gefährdet mittelständische Hotellerie
Der Berliner Senat hat beschlossen, eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 Prozent für nicht beruflich veranlasste Übernachtungen zu erheben. Die neue Abgabe soll per 1. Juli 2013 eingeführt werden. Die Hoteliers leisten Widerstand.
Nach Auffassung des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin (Dehoga Berlin) ist die neue "City Tax" juristisch nicht haltbar. Auch nach vorliegenden Stellungnahmen der Landesbeauftragten für Datenschutz sei diese nicht möglich und damit rechtlich unzulässig.
"Die Steuer wird von den Unternehmern getragen werden müssen und nicht von den Gästen", schreibt der Dehoga. Es handle sich um "ein Gesetz für die grossen Konzerne, die sich den zusätzlichen Aufwand irgendwie leisten müssen". Die kleinen Privatunternehmer werde es ausgesprochen hart treffen, denn sie könnten die Übernachtungspreise aufgrund der enormen Konkurrenz nicht erhöhen.
Der Verband erwartet eine Marktbereinigung zu Lasten der mittelständischen Betriebe. Man werde alles unternehmen, um das Vorhaben des Senats zu verhindern. Wenn das nicht möglich sei, werde man gemeinsam mit den Hotels klagen.
Dossiers: Beherbergungsabgaben | Hotellerie
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