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18.06.2013
GastroSuisse enttäuscht über Entscheid des Nationalrats
Chance für Gerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer vergeben
GastroSuisse ist enttäuscht über den Entscheid des Nationalrats, in seiner Beratung nicht auf die Revision des Mehrwertsteuergesetzes einzutreten. Er verkennt die wettbewerbsverzerrende Wirkung des geltenden Mehrwertsteuergesetzes und vergibt die Chance, einen Schritt in Richtung Gerechtigkeit zu machen.
"Es ist für uns unverständlich, dass das Parlament zunächst beim Bundesrat einen Entwurf für ein Zwei-Satz-System bestellt und dann nicht darauf eintritt", kommentiert Klaus Künzli, Präsident von GastroSuisse. "Die Revision des Mehrwertsteuergesetzes bietet die Chance, endlich eine lang anhaltende stossende Ungerechtigkeit aufzuheben. Mit seinem Nichteintreten stellt sich der Nationalrat gegen eine Behebung der Ungleichbehandlung auf dem Gesetzesweg. Damit bleibt eine starke Branche im Wettbewerb weiterhin benachteiligt", sagt Klaus Künzli weiter.
Trotz diesem enttäuschenden Ausgang äusserten zahlreiche Votanten Verständnis für das Anliegen von GastroSuisse, die Restauration und Take-Aways gleich zu besteuern. Sie verwiesen hierzu jedoch auf einen anderen Weg. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Seit Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz wird das Gastgewerbe dreimal so hoch besteuert wie ihre Konkurrenz im Take-Away-Bereich. 2010 hat GastroSuisse deshalb eine eidgenössische Volksinitiative lanciert, welche die Ungerechtigkeit bei der Besteuerung beheben will.
- GastroSuisse
- Gegenvorschlag zur MwSt-Initiative von GastroSuisse?
- Mehrwertsteuer-Reform droht zu scheitern
Dossier: Mehrwertsteuer
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