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02.10.2013
Verstösse gegen den L-GAV nehmen weiter ab
Kontinuierlicher Rückgang seit 2010
Die Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes überprüft jährlich 2000 zufällig ausgewählte Betriebe auf die Einhaltung des L-GAV. Im Zentrum der Kontrollen stehen die Mindestlöhne sowie die Arbeitszeiterfassung. Während bis 2010 jeweils durchschnittlich die Hälfte der kontrollierten Betriebe GAV-Auflagen missachteten, nimmt seither die Zahl der Verstösse kontinuierlich ab.
Zehn Inspektoren der Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag überprüfen in repräsentativen Stichproben jedes Jahr 2000 Betriebe auf die Einhaltung des L-GAV. Die Unternehmen werden dabei nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Aufgrund der Allgemeinverbindlichkeitserklärung fällt jeder Hotel- oder Gastronomiebetrieb in der Schweiz, der über Angestellte verfügt, unter den L-GAV und kann somit kontrolliert werden.
Überprüft werden jeweils vier Themenbereiche, wovon drei jährlich kontrolliert werden. Der vierte Bereich wird jedes Jahr neu festgelegt. Immer kontrolliert werden: Erfassung der Arbeitszeit, Einhaltung der Mindestlöhne und die Vollzugskostenbeiträge. Im Kontrollzeitraum 2012/2013 wurden zudem die Schlussabrechnungen der Arbeitszeiterfassung überprüft.
Von den 2012/2013 kontrollierten 2000 Betrieben haben 90 Prozent sämtliche Mindestlöhne eingehalten und 77 Prozent verfügen über ein brauchbares und unterschriebenes System für die Arbeitszeiterfassung. Insgesamt waren 67.8 Prozent der Betriebe ohne Beanstandung.
Seit dem Inkrafttreten des neuen L-GAV 2010 nimmt die Anzahl der Verstösse merklich ab. Dies ist vor allem auch sichtbar bei der Arbeitszeiterfassung. Während vor 2010 knapp 40 Prozent der kontrollierten Betriebe über kein brauchbares System verfügten, sind es 2013 nur noch 7.5 Prozent.
Dieser markante Rückgang erklärt sich einerseits durch die verstärkte Informationspolitik gegenüber den Unternehmen. Zudem stehen den Betrieben heutzutage für die Erfassung der Arbeitszeit branchenspezifische Hilfsmittel in Papierform und als elektronische Lösung zur Verfügung. Dazu kommt, dass der L-GAV seit 2010 den Inspektoren erlaubt, bei Verstössen gegen die Arbeitszeiterfassung Sofortbussen auszustellen.
"Die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung ist nicht nur für die Arbeitnehmenden wichtig, sondern hat auch für die Arbeitgeber einen hohen betriebswirtschaftlichen Wert. Die Erhebung der Arbeitszeiten erlaubt es dem Arbeitgeber, seinen wichtigsten Kostenblock jederzeit unter Kontrolle zu haben", erklärt Hansjürg Moser, Direktor Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes.
- Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe
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- Tarifvergütungen im deutschen Hotel- und Gastgewerbe
Dossier: Arbeitsrecht
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