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29.10.2013

Mehrwertsteuer-Revision auf schwierigem Weg

WAK des Nationalrats lehnt Sondersatz für das Gastgewerbe ab

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates lehnt sowohl die Volksinitiative von GastroSuisse als auch den direkten Gegenvorschlag ab, nämlich einen neuen Sondersatz für sämtliche Hotellerie- und Restaurationsleistungen (ausgenommen Alkohol). Diese harte Haltung macht es zunehmend schwierig, eine steuerliche Gleichbehandlung des Gastgewerbes zu finden.

Seit Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 werden Restaurationsleistungen gegenüber Take-away-Leistungen steuerlich benachteiligt. Wer für 20 Franken im Restaurant zu Mittag isst, leistet über den Preis eine Mehrwertsteuer-Abgabe von 1.50 Franken. Wer das gleiche Essen zum Mitnehmen kauft, bezahlt lediglich 50 Rappen Mehrwertsteuer. Diese Ungleichbehandlung bekämpft GastroSuisse seit Jahren.

Im September 2011 hat GastroSuisse die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" eingereicht und fordert, dass die Benachteiligung der Branche gegenüber Anbietern von Speisen und Getränken zum Mitnehmen aufgehoben wird.

Es wurden verschiedene Systemänderungen diskutiert. Die Politik zeigt grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, eine mehrheitsfähige Lösung liegt bislang jedoch nicht vor. Der Nationalrat wird sich in der Wintersession mit dem Thema beschäftigen.


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