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21.11.2013

Testkäufe: Ein Kampf gegen Illegales

Minderjährige stiften berufstätige Erwachsene an, eine Straftat zu begehen

Das Wort Testkauf verschleiert seine Illegalität: nämlich Servicefachkräfte zu einer Straftat zu verleiten – sagt das Bundesgericht.

Gemäss National- und Ständerat sollen Alkohol-Testkäufe erlaubt werden. "Testkauf" – allein das Wort ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Es geht nicht um testen, es geht um büssen und bestrafen, mittels verdeckten Ermittlungen, die ansonsten nur bei schweren Straftaten wie Mord erlaubt sind.

Eine Mitarbeiterin von Peter Jenni im Restaurant Pony in Köniz geriet deshalb in die Mühlen der Justiz. "Die Mitarbeiterin mit langjähriger Erfahrung im Gastgewerbe war auch zwei Tage nach dem Testkauf noch völlig durch den Wind", beschreibt Jenni ihre Gefühlslage.

Im Gespräch betont Jenni mehrmals, dass er nichts gegen testen habe, aber die Testkäufe, wie sie heute angelegt sind, seien illegales, verdecktes Ermitteln. Die Gemeinde Köniz wollte 600 Franken Busse und 300 Franken für allgemeine Kosten einziehen, 900 Franken: "Bei ihr als Teilzeitkraft entsprechen die 900 Franken in etwa einem Viertel ihres Monatslohns."

Für die eingeschaltete Staatsanwaltschaft war klar, dass der Testkauf illegal war, die Busse nichtig, und sie pfiff die Gemeinde Köniz zurück. Diese hat nun die illegalen Testkäufe an das Blaue Kreuz abgetreten, dieses will künftig in der Gemeinde Köniz Minderjährige losschicken, in der Hoffnung, dass diese ausreichend Fachkräfte zu Straftaten verleiten. Für Jenni unverständlich: "Wir wollen keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen. Das passiert höchstens aus Versehen in Stosszeiten. Alkoholverkauf an Jugendliche ist für unser Restaurant kein Geschäft."

Gastgeber Peter Jenni hat seine Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen. Zusammen mit Juristen prüft er weitere Möglichkeiten. Derzeit prangt am Eingang ein Schild, das minderjährige Testkäufer warnt: Sollten sie Jennis Personal zu einer Straftat verleiten, droht ihnen eine "Ohrfeige". "Ich hoffe inständig, dass ich das nicht machen muss und die Tester vorher zur Vernunft kommen."

Ebenso ärgert Jenni die Symptombekämpfung: "Wenn die Gemeinden oder das Blaue Kreuz mit Steuergeldern Präventionsarbeit leisten wollen, dann muss diese doch bei den Jugendlichen und den Eltern beginnen!" Letztere müssten wieder die Verantwortung für das Handeln ihrer Zöglinge übernehmen. "Sie würden besser die Eltern bestrafen anstatt das Personal."

Klar ist für Jenny, dass Jugendliche, die Alkohol wünschen, ihn nicht in seinem Restaurant besorgen – zu teuer und zu umständlich. "Und wenn Jugendliche doch bei uns Alkohol bestellen, dann machen es jene, die die Alterslimite erreicht haben."

Marco Moser / GastroJournal


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