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21.12.2013

Kaum Veränderungen auf 2014

Anpassungen bei Sozialversicherungen und Mehrwertsteuer

Die AHV- und IV-Beiträge sind 2014 gleich hoch wie 2013. Dasselbe gilt die Renten, die UVG-Lohnsummen, BVG-Beitragsgrenzen, Beiträge an die Säule 3a und die Mehrwertsteuersätze.

Die wesentlichste Neuerung betrifft die Arbeitslosenversicherung. Zwar bleibt der Standardsatz bis zu einem Jahreslohn von 126'000 Franken unverändert, doch der Beitrag auf darüber liegenden Löhnen von 1% gilt ab 2014 unbeschränkt (bisher galt er nur bis 315'000 Franken).

Bei der Mehrwertsteuer muss ab 1. Januar 2014 zwingend die neue Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) verwendet werden, die Sätze bleiben aber gleich (2.5%, 3.8% und 8%). Eine UID sieht so aus: CHE-123.456.789 MWST. Die alten Mehrwertsteuernummern sind nicht mehr gültig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle, welche uns freundlicherweise von der UTAG Treuhand AG zur Verfügung gestellt wurde.


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