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17.01.2014

Politik hat kein Verständnis für MwSt-Gerechtigkeit

WAK des Ständerats ist gegen Initiative von GastroSuisse

Die eidgenössische Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes" befindet sich in der zweiten Phase der parlamentarischen Verhandlungen. Nun hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S), als vorberatende Kommission des Zweitrates, mit der Initiative befasst.

Nachdem schon der Bundesrat und der Nationalrat im vergangenen Jahr die Initiative zur Ablehnung empfohlen hatten, hat sich die WAK-S dieser Haltung mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung angeschlossen.

Dieser Entscheid ist sehr zu bedauern, da damit ein nicht mehr zeitgemässes Mehrwertsteuergesetz aufrechterhalten wird. Heute sind viele Personen, vor allem über Mittag, auf eine Verpflegung ausser Haus angewiesen. Das geltende Mehrwertsteuersystem behandelt jedoch die Konsumation eines Mittagsmenus als "Luxushandlung", während z. B. der Kauf von Räucherlachs aus Alaska als Grundbedürfnis gilt.

Restaurationsleistungen werden seit Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 gegenüber Take-Away-Leistungen steuerlich benachteiligt. Wer sich über Mittag im Restaurant verpflegt, leistet mit seiner Bezahlung von beispielsweise zwanzig Franken eine Mehrwertsteuerabgabe von 1.50 Franken. Kauft sich der Gast das gleiche Mittagessen zum Mitnehmen, so bezahlt er lediglich 50 Rappen Mehrwertsteuer.

Bei keiner anderen Produktegattung wird mehrwertsteuerlich unterschieden, ob das Produkt im Zusammenhang mit einer Dienstleistung geliefert wird oder nicht. Ob man beispielsweise einen Schrank beim Schreiner kauft und zu Hause aufbaut oder sich nach Hause liefern und aufbauen lässt, hat keinen Einfluss auf den Mehrwertsteuersatz, der zur Anwendung gelangt.

Der Ständerat wird sich in der Frühjahrssession mit der MwSt-Initiative von GastroSuisse befassen.


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