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20.02.2015
GAV-Verhandlungen für Detailhandel kommen nicht zustande
VBD schlägt Erlass eines Normalarbeitsvertrags vor
Zentrale Voraussetzungen für Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel sind nicht erfüllt. Dies bedauert der Verein Basler Detailhandel. Als Alternative schlägt er den Erlass eines Normalarbeitsvertrags vor. Das wäre eine sinnvolle und schnell umsetzbare Lösung.
Seit Oktober 2013 wurden verschiedene Anstrengungen für Neuverhandlungen eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für den Basler Detailhandel unternommen. Der Vorstand des Vereins Basler Detailhandel (VBD) hat sich nun dafür entschieden, diese Gespräche nicht weiterzuführen.
Ein GAV müsste für alle gelten
Der Basler Detailhandel ist seit dem 15. Januar 2015 einer unerwarteten Situation ausgesetzt. Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses hat bereits in den letzten Wochen zu spürbaren Umsatzrückgängen und zu einem grossen Druck auf die Unternehmen geführt. Eine Einschränkung des Handlungsspielraumes unserer Mitglieder in dieser schwierigen Zeit hat zu dem oben erwähnten Entscheid geführt. Die fehlende Aussicht auf eine Allgemeinverbindlicherklärung eines allfälligen Gesamtarbeitsvertrages hat den Entscheid des Vorstandes weiter unterstützt. So war es für die Arbeitgeber stets zentral, dass ein neuer GAV für die gesamte Branche gelten müsste. Eine Ungleichbehandlung unserer Mitglieder gegenüber den nicht organisierten Betrieben wiegt für den Vereinsvorstand in der aktuellen Situation umso schwerer.
Normalarbeitsvertrag als mögliche Lösung
Um trotz der momentanen Sachlage einen Schritt weiter zu kommen, würde es der Verein Basler Detailhandel begrüssen, wenn die Regierung den Erlass eines Normalarbeitsvertrages prüfen würde. Ein solcher Normalarbeitsvertrag würde verbindliche Mindestlöhne für das gesamte Verkaufspersonal in Basel-Stadt, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit, festlegen.
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Dossiers: Arbeitsrecht | Detailhandel
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