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26.03.2015
Gastbetriebe haben Mühe, Kurzarbeit geltend zu machen
Motion verlangt erleichterte Gewährung von Entschädigungen
Der Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller hat nach der unbefriedigenden Antwort auf seine Frage zu den Kurzarbeitsentschädigungen für Dienstleistungsbetriebe eine Motion eingereicht. Ziel des Vorstosses ist die erleichterte Gewährung von Kurzarbeitsentschädigung für Dienstleistungsbetriebe. Davon soll namentlich das Gastgewerbe profitieren.
In wirtschaftlich schlechten Zeiten können viele gastgewerbliche Betriebe kaum Kurzarbeitsentschädigungen bekommen. Denn der zugrundeliegende "anrechenbare Arbeitsausfall" begünstigst hier vor allem industrielle Branchen.
Deshalb soll das System der Kurzarbeitsentschädigung auch ausserhalb der aktuellen Diskussion um die Frankenstärke so umgebaut werden, dass in Zukunft auch vermehrt dienstleistungsorientierte Betriebe – wie das Gastgewerbe – profitieren können. Dadurch könnte die Branche bei Nachfrageproblemen Kurzarbeit geltend machen. Dies wäre dann ungeachtet der saisonalen oder branchentypischen Umsatzschwankungen möglich.
- Wie man Kurzarbeitsentschädigungen geltend macht
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Pandemie
- Auswirkungen von Unwetter auf die Arbeitsverhältnisse
Dossiers:
Arbeitsrecht | Bürokratie
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