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19.06.2015
Frankreich schafft die Ratenparität ab
Nationalversammlung verbietet Bestpreisklauseln
Die Nationalversammlung in Paris schafft die Ratenparität zwischen Hoteliers und Online-Reiseagenturen in Frankreich ab. Hotels können von den Buchungsportalen nicht mehr verpflichtet werden, die gleichen oder tieferen Zimmerpreise als in anderen Vertriebskanälen anzubieten.
Zum ersten Mal hat eine Legislative entschieden, dass es verboten ist, in Verträgen von Online-Buchungsportalen die Ratenparität explizit festzulegen. Die französischen Hoteliers können ihre Preise in den Offline- und Online-Distributionskanälen wieder selbst bestimmen. Die Reisemittler müssen niedrigere Raten auf den Portalen der Hoteliers akzeptieren.
Frankreich ist das erste Land, in dem die Ratenparität per Gesetz verboten wird. In anderen Ländern sind Ratenparität und mit Einschränkungen selbst Bestpreisklauseln möglich – auf Kosten der unternehmerischen Freiheit der Hoteliers. Vom Entscheid der französischen Nationalversammlung könnte Signalwirkung ausgehen.
- EU will Marktmacht der Reiseportale beschränken
- Booking.com kann umstrittene Praktiken weiterführen
- Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig und damit unzulässig
Dossiers: Hotellerie | Onlinevertrieb | Preisbildung
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