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08.07.2015
Weit gefasstes Rauchverbot in Österreich
Ausnahmen einzig für Raucherräume in Hotels
Bis anhin galt Österreich als Raucherparadies. Nun hat der Nationalrat per 1. Mai 2018 ein Rauchverbot beschlossen, dass alle öffentlichen Orte einschliesst, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet oder konsumiert werden.
Betroffen sind alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden, zudem nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden.
Einzig in Hotels darf es weiterhin Raucherräume geben, womit die Restaurants dort bevorteilt werden. Sonst sieht das Verbot keine Ausnahmen vor: Selbst in Vereinslokalen, an Versammlungen in Pfarrsälen oder bei Feuerwehrfesten wird das Rauchen verboten. Die Gesundheitsministerin verteidigte diese Regelungen, da es sonst zu Umgehungsmöglichkeiten kommen würde.
Für Gastronomiebetriebe, die nach dem Vorgängergesetz in getrennte Raucherräume investiert haben, gibt es einen Anreiz zum vorzeitigen Umstieg. Wer sein Lokal schon vor dem 1. Juli 2016 rauchfrei macht, erhält eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen.
Auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten sind vom Verbot erfasst. Rauchenden Gästen drohen im Wiederholungsfall 1000 Euro Busse. Wirte können mit bis zu 10'000 Euro gebüsst werden.
- Österreich plant Rauchverbot für die Gastronomie
- Bundesverfassungsgericht: Rauchverbot gilt auch für Vereine
- Basel: Rauchverbot gilt auch an Privatanlässen
Dossier: Rauchverbot
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=5202
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