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03.12.2015

Weltfremde Verordnung

Pfandpflicht bei Fussballspielen gilt auch im Einkaufszentrum

Bei öffentlichen Veranstaltungen im St. Jakob-Park dürfen ab Januar 2016 nur noch Gebinde mit Pfand eingesetzt werden. Da diese Regel nicht nur innerhalb und direkt vor dem Stadium gilt, stellt das Betriebe im Einkaufszentrum St. Jakob-Park vor grosse Herausforderungen.

Laut der Verordnung über das Abfallgesetz des Kantons Basel-Stadt dürfen an Tagen mit Veranstaltungen im St. Jakob-Park in einem Rayon um das Stadion herum Süssgetränke und Mineralwasser bis 5 Deziliter sowie Energy Drinks nur in bepfandeten Mehrwegbechern, bepfandeten PET-Flaschen und bepfandeten Mehrwegflaschen verkauft werden.

Ein minimales Pfand von zwei Franken pro Gebinde müssen nicht nur die Verkaufsstände im Stadion erheben, sondern alle Anbieter in Rayon St. Jakob. Dazu gehören auch zahlreiche Verkaufsstellen im Einkaufszentrum St. Jakob-Park. Die Pfandpflicht im Shopping Center gilt jeweils zwei Stunden vor den Fussballspielen bis eine Stunde danach.

Die Verordnung stellt die Betreiber vor grosse Herausforderungen, denn um den Pflichtpfand einhalten zu können, muss jeder Anbieter ein eigenes System entwickeln – zum Beispiel mit einem Kleber, der auf dem Becher oder PET-Gebinde angebracht wird – damit das jeweilige Unternehmen keinen Pfand auf Flaschen der Konkurrenz oder Pfand auf Flaschen für Verkäufe ausserhalb des erwähnten Zeitraumes erstatten muss.

Diese Kosten können dem Kunden nicht überwälzt werden, doch das ist nicht einmal das grösste Problem. Viel schwerer wiegt, dass den Unternehmen im Einkaufszentrum grosse Umsatzeinbussen drohen. Wochentags geht das Center um 20 Uhr zu, am Samstag um 18 Uhr. Kunden, die nicht an dem Grossanlass teilnehmen, werden schikaniert und müssen einen Mehrpreis bezahlen. Vor allem Touristen und Auswärtige werden von Einkäufen abgehalten, da sie das Depot nicht mehr einziehen können, weil nach dem Event das Center geschlossen ist.

Um innerhalb des Einkaufszentrums nicht in eine benachteiligende Situation zu kommen, werden die Unternehmen faktisch gezwungen, in den von der Verordnung vorgesehenen Zeiten ihre Getränke in Bechern oder Flaschen mit einem Volumen von mehr als 5 Dezilitern zu verkaufen, um die Pfandpflicht zu umgehen.

Die Verordnung läuft auf eine neue indirekte Steuer hinaus. Die Betriebe bezahlen schon heute Entsorgungsgebühren und sie müssen ihren Abfall trennen. Die Verordnung bevorteilt Unternehmen im nahegelegenen Kanton Baselland, wo man keine solchen Vorschriften kennt, sowie Anbieter ausserhalb des Perimeters.

Ob der Grosse Rat sich bewusst war, was er mit dem beschlossenen "Massnahmenpaket für eine verbesserte Sauberkeit und zur Abfallvermeidung in Basel" anrichtet?


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