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18.12.2015
Alkoholgesetz beerdigt
Jahreslanges Hickhack findet ein Ende
National- und Ständerat haben beschlossen, die Revision des Alkoholgesetzes abzuschreiben. Es gab keine Hoffnung mehr, dass die jahrelangen Arbeiten jemals zu einem befriedigenden Ergebnis führen.
Das Differenzbereinigungsverfahren der beiden Kammern ist gescheitert. Über ein Nachtverkaufsverbot, vor allem aber über die steuerliche Entlastung einheimischer Brenner und Obstlieferanten, war keine Einigung möglich. Zunächst hatten sich die Räte auf ein System mit Ausbeutebesteuerung geeinigt. Basis der Besteuerung wäre die erwarteten Ausbeute und nicht die tatsächlich hergestellte Menge Alkohol gewesen.
Dagegen gab es verfassungsrechtliche Bedenken, worauf Alternativen ins Spiel gebracht wurden. Die Steuern für Brenner mit einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Liter reinem Alkohol hätten um 30 Prozent reduziert werden sollen. Die Bauernlobby, die den Obstabsatz anzukurbeln hoffte, fand im Nationalrat eine Mehrheit. Aufgrund eines Rechtsgutachtens kam die ständerätliche Wirtschaftskommission jedoch zum Schluss, dass auch dieses Modell weder verfassungskonform noch vereinbar mit internationalen Verträgen ist.
Ebenso war das Nachtverkaufsverbot für Alkohol umstritten. Der Bundesrat beantragte, dass in Läden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol verkauft werden darf. Der Ständerat stimmte dem aus Gründen des Jugendschutzes zu, im Nationalrat fand die Idee aber keine Mehrheit.
Unumstrittene Punkte will der Bundesrat nun in eine neue Vorlage packen. Es handelt sich dabei voraussichtlich um die Liberalisierung des Ethanolmarktes, die Privatisierung des Logistikbetriebs Alcosuisse und die Reintegration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung.
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Dossier: Alkoholkonsum
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