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01.03.2016

Willkommene Entlastung für Bergbahnen

Zeichen für den alpinen Tourismus

Bergbahnunternehmungen und Betreiber von Langlaufloipen werden künftig für ihre Pistenfahrzeuge einen Teil der Mineralölsteuer zurückerstattet erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Damit setzte das Parlament ein Signal für den Tourismus in den Berggebieten.

Der Treibstoff für Pistenfahrzeuge wird teilweise von der Mineralölsteuer befreit. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes zugestimmt. Ausstehend ist nun lediglich noch die formelle Schlussabstimmung in der Vereinigten Bundesversammlung. Damit setzt das Parlament die Forderung der beiden Motionen von Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR) und Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) um.

Befreit wird jener Anteil der Mineralölsteuer, der fix für den Strassenverkehr reserviert ist. Damit werden Pistenfahrzeuge steuerlich ähnlich behandelt wie andere Fahrzeuge, die für den Einsatz abseits der Strassen konzipiert sind, wie etwa Maschinen der Forst- und Landwirtschaft oder der Steinbruchbetriebe.

Insgesamt werden die Bergbahnen und Betreiber von Langlaufloipen um geschätzte 10 bis 13 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. Für die Bergbahnbranche ist dies ein ansehnlicher Betrag. Für eine grössere Bergbahnunternehmung kann die Steuerersparnis pro Jahr bis zu einem sechsstelligen Betrag ausmachen.

Die Entlastung auf der Kostenseite ist für die Schweizer Bergbahnen auch deshalb sehr wichtig, weil das Kostenniveau in unserem Land generell massiv höher ist als in den anderen Wintertourismusländern wie Österreich, Italien oder Frankreich.

Als nächstes wird der Bund in der Verordnung die Details regeln. Der Schweizer Tourismus-Verband erwartet vom Finanzdepartement, dass es diese Arbeiten ohne Verzug vorantreibt, so dass die neue Regelung vor der nächsten Wintersaison in Kraft treten kann.


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