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07.04.2016

Alkoholgesetz: Entstauben statt überregulieren!

Unnötige Neureglementierung nicht wieder aufrollen

Nachdem die Revision des Alkoholgesetzes in der Wintersession 2015 im Parlament Schiffbruch erlitten hat, steht sie nun wieder zur Diskussion. Der Schweizerische Gewerbeverband begrüsst den Entscheid, die unbestrittenen Punkte des Entwurfes im Rahmen einer ersten Teilrevision wieder aufzunehmen. Unnötige Neureglementierung dürfe jedoch nicht wieder aufgerollt werden, schreibt der Verband in einer Medienmitteilung.

Der Schweizerische Gewerbeverband und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik haben sich stets für eine Aktualisierung des Alkoholgesetzes ausgesprochen. Trotzdem war man über die Rückweisung der Revision des Alkoholgesetzes Ende 2015 nach vier Jahren erleichtert. Es erwies sich als notwendig, das für die Mehrheitsfindung viel zu umfangreiche und heikle Revisionsprojekt in zwei Teilrevisionen aufzuteilen.

Eine Revision des Alkoholgesetzes von 1932 unter Aufnahme der unbestrittenen Punkte der Revision, insbesondere die Integration der Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung, die Liberalisierung des Ethanolmarktes oder auch die Vereinfachung der unterschiedlichen Bewilligungsverfahren, macht Sinn.

Es ist aber unabdingbar, in der zweiten Etappe der Teilrevision auf die Einführung jeglicher unnötiger Neuregelungen, z.B. einer Erhöhung der Alkoholsteuer, zu verzichten. Das würde den Handel mit alkoholischen Getränken, der schon stark unter dem hohen Frankenkurs und unter dem Einkaufstourismus zu leiden hat, noch zusätzlich abstrafen.


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