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19.02.2009
Einraumlokale atmen auf
Baden-Württemberg lockert Rauchverbot
In baden-württembergischen Eckkneipen darf wieder geraucht werden. Voraussetzung ist, dass die Wirte dieser höchstens 75 Quadratmeter grossen Einraum-Gaststätten sich dafür entscheiden, dass in ihrem Lokal geraucht werden darf.
Jugendliche unter 18 Jahren haben zu Raucherkneipen keinen Zutritt. Dort dürfen ausserdem nur "kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle" angeboten werden. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes droht eine Geldbusse bis zu 2500 Euro.
Auch Diskotheken dürfen künftig, wie andere Mehrraumlokale auch, separate Raucherräume für ihre Gäste anbieten. Im Raucherbereich darf sich aber keine Tanzfläche befinden und alle Gäste müssen über 18 sein.
Der Dehoga-Landesverband zeigte sich erfreut, äusserte aber auch Kritik. Es sei nicht in Ordnung, dass die Bussgeldregelung nur für Wirte gelten soll, nicht aber für andere wie etwa Schuldirektoren oder Behördenleiter, in deren Einrichtungen das Gesetz auch gelte. Zudem seien die Restriktionen beim Speiseangebot nicht sachgerecht.
Dossier: Rauchverbot
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