Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
21.12.2017
Keine neuen Mindestlöhne per 1. Januar 2018
Entscheid des Schiedsgerichts erfolgt wohl erst im Frühling
Per 1. Januar 2018 treten für das Gastgewerbe definitiv keine neuen Mindestlöhne in Kraft. Aufgrund des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens gelten bis auf Weiteres die bestehenden Mindestlöhne.
Die Verhandlungen über die L-GAV-Mindestlöhne verliefen bis Mitte 2017 ergebnislos. Auch die letzten Forderungen der Gewerkschaften waren noch immer viel zu hoch und konnten von den Arbeitgeberverbänden (GastroSuisse, Hotelleriesuisse und Swiss Catering Association) nicht akzeptiert werden. Die Gewerkschaften haben sodann am 14. Juli 2017 ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet.
Das Schiedsgericht setzt sich aus einem Vorsitzenden sowie einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Der Entscheid des Schiedsgerichts wird erst im neuen Jahr erfolgen. Solange vom Schiedsgericht keine neuen Mindestlöhne beschlossen und in Kraft gesetzt wurden, gelten weiterhin die bestehenden Mindestlöhne.
Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse
- GastroSuisse
- Kanton Neuenburg erhält gesetzlichen Mindestlohn
- Genfer Verfassungsgericht pfeift kantonale Kontrolleure zurück
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=6328
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!