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Wirteverband Basel-Stadt

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06.10.2008

Sozialberatung für Mitarbeiter

Mitarbeitern mit persönlichen Problemen helfen

Der Wirteverband Basel-Stadt bietet seinen Mitgliedern Zugang zu zwei neuartigen Dienstleistungen. Zum einen handelt es sich um einen Sozialdienst für Mitarbeiter mit privaten Problemen, zum anderen um Abklärungen bei Verdacht auf missbräuchliche Beanspruchung von Versicherungsleistungen.

Firmen, unabhängig ihrer Grösse, sehen sich je länger je mehr einem gewandelten wirtschaftlichen Umfeld gegenüber. Steigende Anforderungen an das Personal aller Hierarchiestufen haben Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Produktivität. Auch im Gastgewerbe gibt es zahlreiche Mitarbeiter mit sozialen Problemen, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Um den Betroffenen zu helfen, Massnahmen zur Verbesserung ihrer Situation zu ergreifen, ermöglicht der Wirteverband Basel-Stadt seinen Mitgliedern Zugang zu einer professionellen Beratungsmöglichkeit – nicht zuletzt in präventiven Sinne, um eine Eskalation und den Arbeitsplatzverlust zu verhindern.

Unsere Partnerfirma, die ABS Beratungsservice AG in Pratteln, stellt auf Mandatsbasis fachlich qualifiziertes Personal zur Verfügung, welches auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingeht. Dadurch wird die Effizienz und Nachhaltigkeit im Personalwesen gefördert. Unter anderem deckt die Sozialberatung folgende Bereiche ab: Konflikte am Arbeitsplatz, Krisenmanagement im Team, Mobbing, Absenzen des Personals, finanzielle Probleme, Beziehungsprobleme, Suchtverhalten, gesundheitliche Probleme, Vorbereitung auf den Ruhestand, Sozialversicherungsfragen und Trauerarbeit.

Eine Erstberatung mit Situationsabklärung wird mit einem Aufwand von rund fünf Stunden abgewickelt. Die Kosten belaufen sich ungefähr auf CHF 550 bis 700. Zur Behandlung der Problematik kann danach eine weitere Sequenz geplant oder die Weitervermittlung an eine spezialisierte Stelle vollzogen werden.


Abklärungen bei Verdacht auf Schwarzarbeit

Zu Unrecht bezogene Versicherungsleistungen sind ein grosses Ärgernis. Leistungsabklärungen in konkreten Verdachtsfällen von Schwarzarbeit an anderen Stellen entsprechen einem Bedürfnis.

Neben der Sozialarbeit (siehe oben) besteht ein weiteres Handlungsfeld bei den Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Leider kommt es vor, dass Arbeitnehmer, welche neben der Arbeit im Gastgewerbe noch einem weiteren Erwerb nachgehen, an der Stelle im Gastgewerbe krank geschrieben sind, während sie an der zweiten Stelle ihre Arbeit im gewohnten Rahmen verrichten.

Für die Arbeitgeber und dessen Versicherung stellt dies eine Ungerechtigkeit dar, da Leistungen erbracht werden, obwohl die Arbeitsfähigkeit nicht in dem Masse eingeschränkt zu sein scheint wie behauptet. Leistungsabklärungen in Verdachtsfällen von Schwarzarbeit und missbräuchlicher Beanspruchung von Versicherungsleistungen entsprechen einem Bedürfnis. Selbstverständlich müssen sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere dem Datenschutz. Die Privatsphäre soll möglichst gut geschützt werden.

Die ABS Betreuungsservice AG führt die Überprüfungen mit fachlich qualifiziertem Personal durch, welches im Umfeld der betroffenen Person Abklärungen vornimmt und bei Bedarf auch verdeckt ermittelt. Zu den Dienstleistungen gehören je nachdem auch Hausbesuche und die Beschaffung von Beweismaterial. Aufgrund der geschlechtsspezifischen Faktoren erfolgen Klientenkontakte möglichst durch gemischte Zwei-Personen-Teams. Die Leistungsabklärung kann sowohl pauschal als auch mit direkter Aufwandsentschädigung nach einem Stundenansatz in Rechnung gestellt werden, auf Wunsch mit Kostendach.


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