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04.02.2019
Das Ende der Sozialpartnerschaft
Erfolgsmodell in akuter Gefahr
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen bestimmen gemeinsam die Arbeitsbedingungen in ihrer Branche: Das war lange ein Erfolgsmodell. Doch jetzt wird die Sozialpartnerschaft auf eine harte Probe gestellt.
Bereits 1947 gab es im Gastgewerbe einen «Städte-Gesamtarbeitsvertrag», der in Basel, Zürich, Bern und Lausanne gültig war. Etwas später wurden in anderen Regionen ähnliche Vereinbarungen getroffen. Der erste landesweite Gesamtarbeitsvertrag wurde 1974 unterzeichnet, als die Nachwirkungen der Ölkrise stark zu spüren waren. Eine Einigung war möglich, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem Strick zogen und Rücksicht auf die Ertragskraft der Branche nahmen.
Heute unterstehen gut 200'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 28'000 Betriebe dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Zu den Errungenschaften gehören unter anderem geschlechtsunabhängige Mindestlöhne, fünf Wochen Ferien, der volle Dreizehnte sowie subventionierte Aus- und Weiterbildungen.
Ohne gegenseitiges Verständnis und ständigen Dialog auf Augenhöhe wäre das alles nicht möglich geworden. Leider stimmt genau die Augenhöhe nicht mehr! Denn das Abschliessen des GAV hat stark an Freiwilligkeit eingebüsst. Faktisch werden die Arbeitgeber heute dazu genötigt. Wie kam es dazu?
Staatlicher Zwang statt Dialog auf Augenhöhe
Der Niedergang der Sozialpartnerschaft begann mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Bei einer GAV-Kündigung drohen «Normalarbeitsverträge». Diese können von «tripartiten» Kommissionen beschlossen werden, die aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staatsvertretern bestehen. In vielen Kantonen und wohl auch auf Bundesebene haben die staatlichen Vertreter von den Eigenheiten der Branche nicht die geringste Ahnung. Sie sind nicht neutral, sondern einseitig arbeitnehmerfreundlich.
Ergebnisoffene Verhandlungen, deren Resultate bei der Basis der Arbeitgeber auf breite Akzeptanz stossen, sind kaum mehr möglich, da die Gewerkschaften wissen, dass sie notfalls staatlich verordnete Mindestlöhne erhalten. Eine Schlagseite gibt es zudem bei den Schiedsgerichten, die tätig werden, wenn die Sozialpartner sich bei den jährlichen Lohnverhandlungen nicht einigen. Den vollen Teuerungsausgleich haben die Arbeitnehmer auf sicher, selbst wenn es der Branche schlecht geht.
Unter solchen Umständen ist die Weiterentwicklung des GAV eine Einbahnstrasse. Geht es der Branche gut, müssen die Arbeitgeber sich nämlich hüten, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Denn läuft es ein paar Jahre später umgekehrt, ist nicht mit einem Entgegenkommen der Gewerkschaften zu rechnen – schon gar nicht bei der klassenkämpferischen Unia, die Bundesrat Couchepin dem Gastgewerbe trotz niedrigem Organisationsgrad als zusätzlichen Sozialpartner aufzwang.
Gesetze hebeln Gesamtarbeitsverträge aus
Der Sozialpartnerschaft den Todesstoss versetzen wird die Einführung von Mindestlöhnen auf Gesetzesebene. Zwar hat das Schweizer Volk überdeutlich Nein zu staatlich festgelegten Löhnen gesagt, doch einzelne Kantone weichen davon ab. In Neuenburg ist dies bereits passiert; selbst allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sind dort nicht ausgenommen (die Bauern aber sehr wohl). In Genf und Basel wird es zu kantonalen Abstimmungen kommen: Hier ist von 23 Franken pro Stunde die Rede.
Wenn selbst Mitarbeitenden ohne Kenntnisse einer lokal üblichen Sprache und ohne jegliche Arbeitserfahrung ein solches Gehalt bezahlt werden muss, wird das die Einstiegschancen für Geringqualifizierte massiv beeinträchtigen. Einen Job wird eben nur noch bekommen, dessen Arbeitsstunde tatsächlich 23 Franken wert ist. Staatliche Beschäftigungsprogramme werden es dann richten müssen. Vielleicht ist das ja der Hintergedanke der Initianten.
Gesetzliche Mindestlöhne betreffen keineswegs nur Arbeitsverhältnisse, bei denen der bisherige Lohn darunter liegt. Sie treiben das ganze Gefüge nach oben, wollen und müssen Arbeitgeber doch treuen, qualifizierten Mitarbeitern entsprechend mehr bezahlen, damit es Anreize für das Verbleiben im Betrieb und die Weiterqualifikation gibt.
Gesamtarbeitsverträge stellen stets eine Paketlösung dar. In ihnen sind neben den Löhnen viele andere Punkte geregelt, unter anderem die Arbeitszeiten und deren Erfassung, die Ferien und Feiertage, der Vaterschafts- und der Bildungsurlaub, die Pensionskasse und Taggeldversicherung. Durch gesetzliche Mindestlöhne wird das ganze Paket unausgewogen!
Wieso sollen die Sozialpartner noch verhandeln, wenn das Ergebnis am Schluss durch den Staat übersteuert wird? Es wäre ehrlicher, dann gleich alles dem Gesetzgeber zu überlassen. Massgeschneiderte Lösungen für einzelne Branchen und Betriebsarten werden dann allerdings nicht mehr möglich sein. Wollen das die Gewerkschaften? Das Ende der Sozialpartnerschaft naht.
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
- Den flexiblen Arbeitsmarkt stärken
- Fragwürdiger Entscheid: Neuenburg erhält gesetzlichen Mindestlohn
- Liberalisierungsbedarf: Wie frei ist unser Arbeitsmarkt?
Dossier: Arbeitsrecht
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