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05.05.2020

Freude auf die Wiedereröffnung ist eingetrübt

Erfassung von Gästedaten: Schutzkonzept geht zu weit!

Das «Schutzkonzept für das Gastgewerbe» überzeugt nicht. Es ist zu lang, zu detailliert und zum Teil schlicht weltfremd. Die gastgewerblichen Dachverbände hätten solche Auflagen niemals akzeptieren dürfen. Denn in den Betrieben lassen sie sich kaum umsetzen. Und auch unsere Gäste werden wenig Freude daran haben.

Bei den Verhandlungen von GastroSuisse, Hotelleriesuisse und Swiss Catering Association mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, dem BAG und dem SECO ist ein siebenseitiges Monster herausgekommen, bei dem schnell klar wird, wer das Sagen hatte.

Zwar weist das Dokument auf zahlreiche sinnvolle Massnahmen hin, die die Ansteckungsgefahr für Mitarbeitende und Gäste reduzieren. Statt langatmiger Ausführungen wäre jedoch ein schlankes Papier besser, bei dem man sich auf die wichtigsten Regeln beschränkt. Offenbar glaubt in diesem Land aber niemand mehr an den gesunden Menschenverstand und die Eigenverantwortung von Unternehmern und Gästen!

Am wichtigsten ist es, dass alle Gäste beim Eingang die Hände desinfizieren. Überhaupt ist regelmässiges Händewaschen das Wundermittel schlechthin.

Natürlich muss zusätzlich physischer Kontakt minimiert werden, doch die Schweizer Abstandsregeln sind im internationalen Vergleich zu streng. In Deutschland und anderen Ländern genügen generell 1.50 Meter, in Österreich reicht 1 Meter. Und in Schweden hatten und haben die Restaurants kaum Einschränkungen, und dennoch ist auch dort die Reproduktionsrate unter 1 gefallen – weil die Menschen von sich aus aufpassen, nicht weil Bürokraten es verordneten.

Besonders störend am Konzept, das man uns aufzwängt, ist das vorgeschriebene Erfassen der Gästedaten. Sogar die Tischnummer muss dokumentiert werden. Eine solche Idee kann nur aus der Bundesverwaltung stammen. Doch wieso haben sich die involvierten Verbandsvertreter nicht vehement gewehrt?

Wird der Kondukteur künftig die Kontaktdaten aller Zugpassagiere aufnehmen und festhalten, in welchem Abteil sie sassen? In der Eisenbahn sitzen Leute schliesslich zum Teil recht lange mit Unbekannten zusammen.

Was machen die Kantonsärzte eigentlich mit unseren Gästedaten? Riskieren unsere Gäste jetzt, dass man sie anruft und zu einer Selbstisolation auffordert, weil sie zufällig in einem Restaurant waren, indem ein Infizierter verkehrte? Müssen dann auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs in die Selbstisolation gehen?

Liebe Gastronominnen und Gastronomen, diesen Schwachsinn sollten wir nicht mitmachen. Soll doch das Bundesamt für Gesundheit selbst unsere Gäste behelligen und überwachen. Wo bleibt eigentlich der Datenschutzbeauftragte, wenn man ihn einmal tatsächlich braucht?

Wir haben stets darauf hingewiesen, dass die Bedingungen der Wiedereröffnung wichtiger sind als der Termin. Unsere Freude, ab Montag wieder Gäste willkommen heissen zu dürfen, ist stark eingetrübt. Als ob wir es nicht schon schwer genug hätten, diktiert man uns nun Auflagen, die praxisfremd und äusserst aufwendig sind.

A propos Aufwand: Die Bauern würden unter solchen Bedingungen wohl Hygienezulagen, Abstandsbeiträge und Subventionen auf Desinfektionsmittel erhalten. Der Bund war bisher nicht einmal fähig, eine Lösung der Mietfrage zu beschliessen. Und was ist eigentlich mit der Mehrwertsteuer? In Deutschland neu bei 7 Prozent, bei uns noch immer 7.7 Prozent.

Die Schweiz ist auf dem besten Weg dazu, das Gastgewerbe und damit den drittgrössten Arbeitgeber im privaten Sektor und die Leitindustrie der Exportbranche Tourismus zugrunde zu richten.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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