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13.05.2020

Ungenügend, aber immerhin: 70/30 wird zu 60/40

WAK-N nimmt nochmals einen Anlauf bei den Geschäftsmieten

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat bezüglich der verfahrenen Situation zum Umgang mit Geschäftsmieten von geschlossenen Betrieben eine Motion eingereicht.

Der Mieter soll während des Lockdowns nur 40 Prozent der Miete schulden. Diese Regelung gilt für zwei Monate für diejenigen Fälle, bei denen die Miete die Höhe von 20’000 Franken pro Monat und Objekt nicht überschreitet.

Zusätzlich ist eine Opt-out-Klausel vorgesehen für jene, die zwischen 15’000 und 20’000 Franken Miete zahlen. Diese Mieter können von der Regelung absehen und vor Gericht gehen. Die Vorlage soll in der ordentlichen Sommersession im Juni im Parlament behandelt werden.


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